Wegen eines Formfehlers waren die ursprünglich schon fürs letzte Jahr vorgesehenen Verschärfungen außer Vollzug gesetzt worden. Nach dem sich Bund und Länder im Frühjahr dieses Jahres auf einen gemeinsamen Konsens und regelkonforme Änderungen einigen konnte, wurde die angeschobene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun endlich, knapp ein halbes Jahr später, am 8. Oktober 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Sie soll noch in diesem Herbst in Kraft treten.
Richtig teuer wird’s dann unter anderem für Temposünder, Poser und Rettungsgassen-Rowdies. Mit deutlich schärferen Strafen müssen vor allem auch Falschparker rechnen. Künftig sind für ein normales Parkknöllchen bis zu 55 Euro fällig - fast das Vierfache zu den 15 Euro im alten Bußgeldkatalog. Darüber hinaus wird für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt.
Die sogenannten Auto-Poser müssen ebenfalls deutlich mehr berappen, wenn sie erwischt werden. So wird das Cruisen, also sinnloses Herumfahren beispielsweise auf einer exponierten, stadtbekannten Straße, als Belästigung gewertet. Kostete dieses Verkehrsdelikt bisher lediglich 20 Euro, stehen nun 100 Euro auf dem Strafzettel. Speziell wenn das Cruisen auch noch Lärm verursacht, etwa durch quietschende Reifen, Auspuffqualm oder heulende Motoren, wird die Polizei hellhörig.
Eine Unsitte, die Leben kosten kann, wird nun ebenfalls merklich schärfer bestraft und sorgt hoffentlich für mehr Einsicht und Achtsamkeit bei den Autofahrern. Denn jetzt wird das Nichtbilden oder unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro bestraft. Zudem drohen nun auch immer zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot wird übrigens unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben laut dem ADAC bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten dieses Verhalten jetzt ändern.
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