Nicht erst seit Greta und der „Friday for Future“-Bewegung ist die Knallerei zum Jahreswechsel in die Kritik geraten. Ungeachtet der enormen Feinstaubbelastung sind durch Feuerwerk beschädigte Autos in der Silvesternacht leider keine Seltenheit. Ist der Lack erstmal ab oder gar mehr am eigenen Wagen in Mitleidenschaft gezogen, gilt es den Schaden umgehend zu dokumentieren, zu melden und dann schnellstmöglich zu beheben. Wer aber kommt dafür auf?
Auf frischer Tat ertappt, haftet der Verursacher. Seine Privathaftpflichtversicherung muss die Reparaturkosten begleichen, aber nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten zahlt er natürlich selbst. Allerdings: Wird das mitternächtliche Malheur erst im nächsten Tageslicht entdeckt, kann erfahrungsgemäß der Übeltäter nicht mehr ermittelt werden und der Schaden ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Problem: Ob es sich um einen Schaden für die Teilkasko oder, wie zum Beispiel bei Vandalismus, um einen Fall für die Vollkasko handelt, lässt sich nicht immer einwandfrei feststellen und/oder nachweisen.
„Bei einem unbekannten Täter ist es auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden der Versicherung und der Polizei anzuzeigen“, empfehlen die TÜV-Experten. Ein wenig kompliziert ist die Rechtslage, wenn Kinder mit Böllern gespielt und Schäden angerichtet haben. Ein Kind unter sieben Jahren haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die es anrichtet. Wenn jedoch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wird der Schaden von der Privathaftpflicht beglichen. Das Versäumnis freilich muss nachgewiesen werden.
Feuerwerksspuren am Auto erkennt man auf dem Lack oft an einer schwarz-braunen Verfärbung. Laut dem TÜV-Süd handele es sich dabei in der Regel um Schmauchspuren. Meist lassen sie sich mit einer guten Lackpolitur rückstandsfrei beseitigen. Keinesfalls sollte der Autofahrer es mit Verdünnung, anderen scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen versuchen. Verschwinden Silvesterspuren trotz Polierens nicht, ist der Besuch in einer Kfz-Fachwerkstatt gefragt. Grundsätzlich raten die TÜV SÜD-Fachleute: „Den entstandenen Schaden in jedem Fall bei der Polizei anzeigen und vor dem Gang zur Versicherung fotografieren.“
Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock
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