Mittlerweile sind sie Oberkult, die alten, speckigen Führerscheine zum Aufklappen. Entweder in großformatigem festen grauen oder, etwas kleiner, in rosa Papier. Auf der Innenseite linst einen zumeist ein sehr junger Mensch mit vollem Haar an, der mit dem eigentlichen Führerscheininhaber so rein gar nichts zu tun haben kann. Obwohl deshalb der Wiedererkennungswert gen Null tendiert, ist das Dokument trotzdem immer noch gültig. Gewiss einer der Gründe warum die EU ein einheitliches, aktuelles Ausweisformat vorschreibt. Ein weiteres Motiv für die Anordnung ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab dem Jahr 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Konkret geht es um etwa 15 Millionen bis 31. Dezember 1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere rund 28 Millionen seit dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Damit es nicht zum großen Rückgabechaos kommt, ist jetzt das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung eines Stufenplans in Kraft getreten. Dadurch soll der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Austausch bis spätestens zum 19. Januar 2033 entzerrt und geordnet werden.
Um längere Wartezeiten möglichst zu vermeiden, gibt der zeitliche Stufenplan die Umtauschfristen nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahren vor. Allerdings ändert sich dadurch am eigentlichen Vorgang selbst nichts. Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!
Quelle: ADAC, Foto: Fotolia
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