Jetzt wird´s eng für manchen Autofahrer.Rund 42 Millionen Führerscheine müssen laut dem ACE bis 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Am 19. Januar 2023 läuft nun die Frist für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 – 1964 ab, sofern die Betroffenen noch im Besitz eines alten Führerscheins sind.
Das gilt für alle rosa Pappen, die bis einschließlich dem 31.Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wer gar noch im Besitz eines beinahe schon legendären uralten, speckig-grauen Lappens ist, sowieso. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch ein Jahr länger Zeit. Für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten dem ACE zufolge andere Fristen. Demnach müssen alte Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 erst zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Übrigens: Ein notwendiger Umtausch ist natürlich auch vor dem eigentlichen Fristablauf möglich.
Wer jetzt noch schnell tauschen muss, sollte sich sputen und schleunigst einen Termin in seinem zuständigen Amt beziehungsweise der betreffenden Führerscheinstelle beantragen. Am besten online oder telefonisch. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, muss laut ACE mit zehn Euro Bußgeld rechnen.
Für den Behördengang sollte neben der alten Führerlaubnis, auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passbild mitgebracht werden.Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999, wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt, wenn der aktuelle Wohnsitz vom Ort der ausstellenden Behörde abweicht. Dieser Auszug der persönlichen Daten bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, kann kostenfrei und häufig online beantragt werden. Für den neuen EU-Führerschein werden rund 25 Euro Gebühr fällig.
Und warum die ganze Papier- und Verwaltungswirtschaft? Dafür gibt es zwei gute Umtauschgründe: Einerseits sind die Scheckkarten-Führerscheine fälschungssicherer als die alten grauen oder rosa Lappen. Andererseits wird so die Arbeit der Behörden in der EU grenzübergreifend vereinfacht, da die Fahrerlaubnis dann einheitlich ist. Denn: Vor 2013 gab es in Europa mehr als 110 gültige Führerscheinformate. Übrigens, der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.
Quelle: ACE, Foto: Fotolia