Schaulustige an Unfallstellen gab es schon immer. Doch im Zeitalter von Smartphone, YouTube und Co. erreicht die Sensationslust eine neue Dimension. Anstatt schnelle Hilfe zu leisten, betrachten Schaulustige das Unfallszenario als Event und drücken auf den Foto- oder Videobutton ihres Handys. Beim Besuch der Unglückstelle auf der A9 platze jetzt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt der Kragen. Aufgrund des verantwortungslosen, stetig zunehmenden Gaffer-Phänomens erwägt der CSU-Politiker nun eine weitere Verschärfung des Bußgeld- und Strafenkatalogs für derartiges Fehlverhalten.
Schon jetzt gilt: Werden Rettungskräfte beim Einsatz durch nötigendes Verhalten aktiv behindert, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Aber nicht nur die Behinderung von Einsatzkräften, auch das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten ist bedenklich. „Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB ´die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt`“, sagt Verkehrsrechtsexperte Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik des ADAC Hessen-Thüringen.
Wichtig: Die Polizei darf in einem solchen Fall sogar das Handy des Gaffers sofort einziehen. Doch auch wer keine Fotos macht und „nur gafft“, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Schaulustigen droht dann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Und das kosten die einzelnen Vergehen:
Quelle: ADAC, Foto: TÜV Süd
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