Beschwerden von Polizei, Feuerwehr und Sanitätern häufen sich. Wenn der Krankenwagen zu einem Unfall ausrückt, muss er häufig nicht nur gegen die Zeit, sondern auch gegen rücksichtslose Autofahrer ankämpfen. Speziell bei schweren Unfällen entscheiden bisweilen Sekunden über Leben und Tod. Wer Rettungskräfte bei der Einsatzfahrt zum Unfallort behindert, muss künftig mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Aufgrund der jetzt beschlossenen Gesetzesverschärfung wird für diesen gravierenden Verstoß nun eine deutlich höhere Strafe fällig. Betrug der Strafzettel bislang lediglich 20 Euro, können künftig, je nach Vergehen und Auswirkung, zwischen 200 und 320 Euro verhängt werden, zuzüglich einem Fahrverbot von einem Monat.
Und so geht’s: Sobald auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Verkehr zähflüssig fließt oder nur noch Schritt-Tempo oder gar Stop-and-Go möglich sind, muss eine Rettungsgasse gebildet werden! Dabei muss die Rettungsgasse immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. D. h.: Bei drei oder mehr Spuren geht es nur auf der äußersten linken Fahrspur nach links, auf allen anderen Fahrspuren nach rechts. Dabei sollte die Standspur nur mit höchstens der halben Wagenhälfte zugestellt werden, um auch dort Rettungskräften einen Weg freizuhalten.
Foto: Fotolia
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