Alleine in diesem Jahr sind mehrere Menschen bei illegalen Autorennen zu Tode gekommen. In Sachen unverantwortliche Geschwindigkeitsüberschreitung machte zuletzt ein 40-jähriger Deutscher Schlagzeilen als er mit Tempo 200 durch den Gotthard-Tunnel tobte und von einem Schweizer Richter in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt wurde. An dem knallharten Vorgehen der eidgenössischen Behörde nahm sich nun auch der Bundestag ein Beispiel und verschärfte jetzt die Sanktionen gegen gewissenlose Raserei spürbar.
Bisher wurde die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot belegt. Veranstalter erhielten ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Viel zu wenig und dem Gefährdungspotential nicht entsprechend, befand die Politik. Verstöße in diesem Bereich werden jetzt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet.
Gegen beteiligte Fahrer oder Veranstalter von illegalen Autorennen können in Zukunft hohe Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft verhängt werden. Dies gilt auch für Fahrzeugführer, die vorgegebene Tempolimits in verantwortungslosem Maße überschreiten. Bei der Gefährdung von Menschenleben oder bei erheblichen Sachschäden kann sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Haft erhöhen. Noch drastischer fallen die Strafen aus, wenn sich Menschen dabei schwer verletzten oder Todesopfer zu beklagen sind. Dann soll die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und bis zu zehn Jahre lauten. In Berlin wurden jüngst zwei rücksichtslose Raser wegen Mordes verurteilt. In Mönchengladbach sitzt zurzeit ein mutmaßlicher Unfallfahrer wegen des gleichen Tatbestands in Untersuchungshaft.
Foto: Fotolia
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