Die beiden Sommerunwetter „Lambert“ und „Kay“, die vom 19. bis 23. Juni 2023 über weite Teile Deutschlands gezogen sind, haben schwere Schäden vor allem durch Hagel und Starkregen verursacht. Jetzt liegt eine erste Schadenbilanz vor. Schäden in Höhe von rund 740 Millionen Euro an Häusern, Hausrat sowie an einer großer Anzahl Pkw und Nutzfahrzeugen wurden gemeldet. Alleine auf die Kfz-Versicherer entfallen dem GDV zufolge etwa 350 Millionen Euro.
Autos, die schutzlos einem Hagelschauer ausgesetzt waren, sind sofort zuerkennen: das Blech ist mit Beulen durchsetzt, der Lack ruiniert – für die allermeisten Fahrzeuge ist der Gang zum Dellen-Doktor unvermeidlich. Doch Achtung: Selbst wenn eine sofortige Reparatur notwendig ist, fahren Sie nicht einfach so in die Fachwerkstatt und lassen sich dort Ihren Wagen instandsetzen, sondern warten Sie erst die Rückmeldung Ihrer Versicherung ab.
Zumeist schickt die Assekuranz einen Gutachter, der den Schaden bewerten und einordnen soll. Deshalb ist die erste Autofahrerpflicht möglichst gleich nach dem Unwetter, den Hagelschaden direkt vor Ort umfassend zu dokumentieren, um bestenfalls den niedergegangenen Hagel am oder auf dem Auto im Foto festhalten zu können. Ziehen Sie nach Möglichkeit auch ein, zwei Zeugen hinzu und notieren Sie den exakten Ort und die Uhrzeit, damit die Versicherung den Schaden auch dem Unwetter zweifelsfrei zuordnen kann.
Haben Sie alle notwendigen Fotos und Daten zusammen, sollte der Hagelschaden unverzüglich, möglichst noch am selben Tag, der Versicherung gemeldet werden. Die Teil- oder Vollkasko kommt für derartige Beschädigungen auf, der Halter ist lediglich tarifabhängig mit seinem individuellen Selbstbehalt dabei. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, schaut bei der Übernahme der Reparaturkosten indes in die Röhre.
Foto: AdobeStock