Nach der Hitze kommen Blitze. Wenn warme auf kühlere Luft trifft, kracht es nicht nur gewaltig, sondern das Gewitter kann auch mächtige Hagelkörner produzieren, die dann auf die Erde niederprasseln. Neben Mensch und Umwelt trifft es buchstäblich auch eine Vielzahl Autos. Je heftiger der Hagel, umso größer die eisigen Körner, die nicht selten in der Größe einer Kastanie einschlagen. Wie können Autofahrer ihr Fahrzeug am besten schützen?
Erwischt Sie der Hagelschauer während der Fahrt, schnellstmöglich einen Unterschlupf ansteuern. Dies kann eine Brücke, eine Tankstelle oder das nächstgelegene Parkhaus sein. Bäume bieten definitiv keinen Schutz. Schlägt der Blitz ein oder rüttelt der Sturm zu heftig daran, können auch große Äste brechen und herunterfallen oder sogar der ganze Baum umstürzen.
Wer einen Garagenplatz sein eigen nennt, sollte sein Auto auch dort parken. Aber auch wer den Wagen im Freien abstellt, kann sein Fahrzeug schützen. Am sichersten gegen Hagelkörner sind dafür extra vorgesehene Schutzplanen, die es im Fachhandel zu kaufen gibt. Zur Not gehen auch Decken, dicke Kunststoff-Folie oder Pappe. Für alle gilt: der Wagenschutz muss gut befestigt werden, um auch dem Wind standhalten zu können.
Ist das Blech dennoch mit Dellen durchsetzt und der Lack ruiniert, kann zumeist der Beulen-Doktor helfen. Wichtigste Pflicht vorab: Zuerst den Schaden dokumentieren. Dann unverzüglich die Versicherung informieren und deren Rückmeldung abwarten. Selbst wenn eine sofortige Reparatur notwendig ist, nicht einfach so in die Fachwerkstatt fahren und dort den Wagen instandsetzen lassen.
Der Grund: Oftmals schickt die Assekuranz einen Gutachter, der den Schaden bewerten und einordnen soll. Auf der sicheren Seite sind Fahrzeughalter, die den Hagelschaden mithilfe von Fotos einwandfrei nachweisen können. Zudem sollten der exakte Ort und die Uhrzeit benannt werden. Hilfreich können auch ein, zwei Zeugen sein.
Die Teil- oder Vollkasko kommt für derartige Beschädigungen auf. Der Halter ist lediglich tarifabhängig mit seinem individuellen Selbstbehalt dabei. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, schaut bei der Übernahme der Reparaturkosten indes in die Röhre.
Foto: AdobeStock