Gerade noch freuten sich die Assekuranzen über freundliche Zahlen aus dem ersten Corona-Jahr 2020 mit vergleichsweise geringen, weit unter dem Durschnitt liegenden Schadenssummen, da holte sie in den vergangenen Tagen die bein-, pardon, hagelharte Wetterwirklichkeit ein. Besonders in Bayern und Baden-Württemberg kam es zu heftigen Unwettern mit zum Teil tennisballgroßen Hagelkörnern. Jetzt drohen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schwere Gewitter.
Wie können Autofahrer sich und ihr Fahrzeug am besten schützen? Erwischt einen der Hagelschauer während der Fahrt, schnellstmöglich einen Unterschlupf ansteuern. Dies kann eine Brücke, eine Tankstelle oder das nächstgelegene Parkhaus sein. Bäume bieten definitiv keinen Schutz. Schlägt der Blitz ein oder rüttelt der Sturm zu heftig daran, können auch große Äste brechen und herunterfallen oder sogar der ganze Baum auf das Auto stürzen.
Wer einen Garagenplatz hat, sollte sein Auto auch dort parken. Aber auch wer den Wagen im Freien abstellt, kann sein Fahrzeug schützen. Am sichersten gegen Hagelkörner sind dafür extra vorgesehene Schutzplanen, die es im Fachhandel zu kaufen gibt. Zur Not gehen auch Decken, dicke Kunststoff-Folie oder Pappe. Für alle gilt: der Wagenschutz muss gut befestigt werden, um auch dem Wind standhalten zu können.
Ist das Blech dennoch mit Dellen durchsetzt und der Lack ruiniert, kann zumeist der Beulen-Doktor helfen. Wichtigste Pflicht vorab: Zuerst den Schaden dokumentieren. Dann unverzüglich die Versicherung informieren und deren Rückmeldung abwarten. Selbst wenn eine sofortige Reparatur notwendig ist, nicht einfach so in die Fachwerkstatt fahren und dort den Wagen Instandsetzen lassen.
Der Grund: Oftmals schicken die Kfz-Versicherungen einen Gutachter, der den Schaden begutachten und bewerten soll. Auf der sicheren Seite sind Fahrzeughalter, die den Hagelschaden mithilfe von Fotos einwandfrei nachweisen können. Zudem sollte der exakte Ort und die Uhrzeit benannt werden. Hilfreich können auch ein, zwei Zeugen sein.
Die Teil- oder Vollkasko kommt für derartige Beschädigungen auf. Der Halter ist lediglich tarifabhängig mit seinem individuellen Selbstbehalt dabei. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, schaut bei der Übernahme der Reparaturkosten allerdings in die Röhre.
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