Wichtig ist zum Beispiel die Höhe der Deckungssumme. Unter dem mittlerweile üblichen Standard von 100 Millionen Euro bei Sachschäden und 15 Millionen Euro für Personenschäden (Kfz-Haftpflicht) sollte sie nicht liegen. Kaskoschäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Zudem ist es ratsam, eine sogenannte Mallorca-Police mit abzuschließen. Sie deckt Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, mit ab und hebt die Versicherungssumme für angemietete Autos im EU-Ausland auf das deutsche Niveau.
Für Personen die ein neu gekauftes Fahrzeug versichern wollen, kann eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung wichtig sein. Diese sollte mindestens 12 Monate lang gelten. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann es auch ratsam sein, Neu- oder Kaufpreis länger abzusichern. Hier bieten manche Versicherer sogar bis zu 36 Monate Absicherung an.
Wessen Auto von einem Marder heimgesucht wird, freut sich, wenn auch die Folgeschäden mit abgedeckt werden. Führte beispielsweise ein zerbissenes Kabel zu einem Unfall, bliebe der Fahrzeughalter andernfalls auf dem Schaden sitzen.
Auch in Sachen Wildunfälle ist es sinnvoll, wenn Versicherungsnehmer das Kleingedruckte genau lesen. Denn nur wenn die entsprechende Klausel „Erweiterte Wildschäden“ den „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“ abdeckt, werden auch Unfallschäden erstattet, die nicht durch Rehkitz und Co. herbeigeführt, sondern beispielsweise durch Pferde, Schafe oder Haustiere verursacht wurden.
Quelle: ADAC, Foto: Fotolia
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