Darauf haben sich die Versicherer natürlich längst eingestellt und buhlen mit attraktiven Tarifen um neue Kunden. Kein schlechter Zeitpunkt also zum Wechsel. Gleichwohl rät der ADAC zur Vorsicht: Obwohl die neue Kfz-Versicherung möglichst günstig und leistungsstark sein soll, gibt es etliche Leistungen bei Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, auf die nicht verzichtet werden sollte.
Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist es wichtig, die Bedingungen im Detail zu vergleichen. Die Versicherungen und ihre Tarife unterscheiden sich teilweise deutlich in dem, was sie absichern. Manchmal lassen sich zwar mehrere hundert Euro sparen. Aber: Der billigere Tarif ist nicht immer der bedarfsgerechte.
Den Leistungskatalog einer Versicherung sollte man sich daher genau ansehen. Was bietet die Versicherung, wo macht sie wann Einschränkungen, was wird wirklich benötigt? Ist die Entscheidung gefallen, zählt die Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zum 30. November. Die aktuelle Versicherung läuft dann am 31. Dezember aus.
Zu den Punkten auf die Autofahrer dem ADAC zufolge ebenfalls achten sollten, gehören die Bereiche Sonderrabatte und Zahlungsintervalle. Ist z. B. der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko wirklich sinnvoll? Nicht immer lohnt er sich. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
Weitere Punkte: Sonderrabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher unbedingt prüfen, ob solche Vereinbarungen vorliegen. Wer jährlich zahlt, kann gegenüber viertel- oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Übrigens: Rabatte sind auch möglich, wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge versichert.
Rabattschutz: Dieser schützt bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Der Rabattschutz wird meistens als Zusatzleistung in der Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung angeboten. Voraussetzungen für den Abschluss eines Rabattschutzes sind in der Regel, dass sich der Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 4 befindet und dessen Fahrzeugmitbenutzer alle das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich darf kein Schaden in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss aufgetreten sein.
Und so kündigen Sie die alte Versicherung richtig:
Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen. Passenden Tarif suchen und Antrag anfordern. Den neuen Vertrag abschließen und unbedingt die Bestätigung des Versicherers abwarten. Denn: Bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen. Erst dann den bisherigen Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen.
Sonderfall Sonderkündigungsrecht: Hat der Versicherte von seiner alten Versicherung eine Beitragserhöhung erhalten, haben Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen – also auch nach dem Stichtag 30. November.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock
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