Auto & Kosten

Kfz-Versicherung: In fünf Tagen läuft Wechselfrist ab

Auch wenn es draußen schon recht winterlich zugeht, der November ist definitiv der heißeste Monat – zumindest wenn es um die Kfz-Versicherung geht. Autofahrer haben noch bis Ende dieses Monats Zeit, den alten Tarif zu kündigen. Voraussetzung: Die Vertragslaufzeit ist mit dem Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember, identisch.

Zeit zum Wechseln: Am 30. November läuft die Frist ab. Wer trotzdem kühlen Kopf bewahrt und genau prüft, fährt besser

Zeit zum Wechseln: Am 30. November läuft die Frist ab. Wer trotzdem kühlen Kopf bewahrt und genau prüft, fährt besser

Der fairste Preis, die besten Bedingungen oder der größte Leistungsumfang, immer bis zum 30. November des Jahres überschlagen sich die Kfz-Versicherer mit Superlativen, werben mit den angeblich attraktivsten Konditionen. Gleichwohl ist es ratsam, dabei kühlen Kopf zu bewahren und nicht gleich auf das erstbeste Lockangebot hereinzufallen. Grundsätzlich gilt, gerade auch bei der Kfz-Police: Prüfe, wer sich bindet.

 

Das fängt mit der Vertragslaufzeit an, denn davon hängt die Kündigungsfrist ab, und hört mit dem sorgfältigen Tarifvergleich noch lange nicht auf. Tipp 1: Wer gut fahren möchte, sollte vorab genau festlegen, welche Leistungen für ihn unverzichtbar und welche purer Luxus sind. Förster benötigen andere Tops als Buchhalter, Neuwageneigentümer mehr Leistungen als Halter von in die Jahre gekommenen Gebrauchten.

 

Tipp 2: Manchmal muss man gar nicht wechseln, um in den Genuss des günstigeren Neukundenangebots zu kommen. Wer eigentlich zufrieden mit seiner Versicherung und der Betreuung ist, sollte bei seinem Versicherer rechtzeitig nachfragen, ob er nicht, quasi als Treuerabatt, auch Vertrags- beziehungsweise beitragstechnisch wie ein Neukunde behandelt und eingestuft werden kann. Gute Kfz-Versicherer kommen diesem Wunsch oftmals nach, da sie Interesse an langjährigen Kundenbindungen haben.

 

Unabhängig aus welchem Grund gekündigt wird, sollte der Versicherungsnehmer in den AGB nachschauen, ob er per Brief oder aber wesentlich bequemer per Fax oder Email kündigen kann. Es ist zudem ratsam, zuvor schon einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben, um beispielsweise Überschneidungen beziehungsweise Doppelversicherungen zu vermeiden. Zwar müssen Versicherungen bei der Haftpflicht jede Anfrage annehmen, bei Teil- und/oder Vollkasko dürfen sich jedoch Kunden ablehnen.

 

Steigt der Beitrag der Police allerdings, gilt darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür ist abhängig von dem Tag, an dem die Benachrichtigung in dem betreffenden Haushalt eingegangen ist. Von da an haben Fahrzeughalter vier Wochen Zeit, ihre alte Police wegen Preiserhöhung zu kündigen.

 

 

Foto: AdobeStock

 

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