Immer mehr Fahrzeuge rollen mit modernsten LED-Scheinwerfern über die Straßen. Aber auch viele Halter älterer Autos mit Halogen-Scheinwerfern der Kategorien H4 und H7 können die Vorteile der LED-Technik nutzen. Möglich machen es LED-Upgrade-Kits, mit denen sich viele Fahrzeugtypen umrüsten lassen. Erlaubt sei aber nur der Einbau von LED-Leuchten mit Bauartgenehmigung, erklärt jetzt die Dekra und warnt: Unzulässige Leuchten sind nicht eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, sondern deren Einbau hat auch weitere fatale Folgen. Denn: Ohne Bauartgenehmigung erlischt laut Dekra die Betriebserlaubnis!
Wer die Scheinwerfer seines Fahrzeugs von Halogen- auf LED-Leuchten umrüsten will, sollte zuallererst prüfen, ob es für sein Auto einen LED-Umrüstsatz gibt, der für den Straßenverkehr zugelassen ist, empfehlen die Lichttechnik-Experten von der Dekra. Und weiter: In Deutschland dürfen Leuchtmittel ohne allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) und Prüfzeichen der entsprechenden ECE-Regelung nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Jeder Scheinwerfer ist zusammen mit dem dazu gehörigen Leuchtmittel typgenehmigt.
Stand Oktober 2022 sind Nachrüstsätze von zwei Leuchtenherstellern am Markt verfügbar. Diese Hersteller haben der Dekra zufolge für ihre LED-Leuchtmittel in Kombination mit bestimmten Scheinwerfertypen eine allgemeine Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten.
Es gebe im Internet jede Menge nicht bauartgeprüfter Leuchten aus Fernost, bei denen die Lichtverteilung und Hell-Dunkel-Grenze nicht stimme, warnen die Dekra-Sachverständigen Das beeinträchtige unmittelbar die Verkehrssicherheit. Werde der Gegenverkehr geblendet, seien gefährliche Fahrsituationen programmiert. Führe der Einbau unzulässiger Teile sogar zu einem Unfall, könne der regulierende Versicherer die Leistung ganz oder teilweise einschränken.
Zugelassene LED-Leuchten bieten dagegen einen deutlich wahrnehmbaren Sicherheitsgewinn bei Nachtfahrten. Sie leuchten mehr als doppelt so hell wie die herkömmlichen H4- und H7-Glühlampen, so dass Verkehrsschilder, Verkehrssituationen und vor allem Menschen an der Fahrbahn leichter zu erkennen sind. Bessere Sicht bedeute mehr Sicherheit. Zudem brauchen die Licht emittierenden Dioden weniger als halb so viel Energie und halten um ein Mehrfaches länger.
Die einfachste Art des Upgrades ist der Austausch der Halogen-Glühlampen durch die passsenden LED-Leuchtmittel. Auch der Austausch kompletter Scheinwerfer ist möglich, wenn für das entsprechende Fahrzeug ein Prüfzeugnis über den vorschriftsmäßigen Einbau vorliegt. Da sich die Kosten hier meist im vierstelligen Bereich bewegen, dürfte das aber nur für höherwertige Fahrzeuge interessant sein.
Auch wenn ein LED-Upgrade für versierte Auto-Schrauber durchaus machbar ist, empfehlen die Sachverständigen der Dekra, die Umrüstung einer Fachwerkstatt zu überlassen. Vor der Bestellung ist zunächst anhand der Kompatibilitätslisten, die auf den Web-Seiten der Leuchtenhersteller eingesehen werden können, zu prüfen: Gibt es für das konkrete Fahrzeug einen genehmigten Umrüstsatz, der auch zur EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs passt?
Dazu muss meistens ein Scheinwerfer ausgebaut werden, um das darauf angebrachte Typgenehmigungszeichen mit den Angaben in der Liste zu vergleichen und die benötigten Umrüstteile zu bestimmen. Meistens braucht man Adapterringe, manchmal auch Lastwiderstände für den CAN-Bus oder spezielle Deckel für die Scheinwerfer, da die LED-Leuchtmittel größer sind als die herkömmlichen H4- und H7-Glühlampen. Daher seien Autofahrer in einem KfzMeisterbetrieb gut aufgehoben.
Von Herstellerseite wird ohnehin empfohlen, die Scheinwerfer nach dem Upgrade von einer Fachwerkstatt überprüfen und einstellen zu lassen. Zu guter Letzt weist die Dekra darauf hin, dass die Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für die Upgrade-LEDs immer im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Quelle und Foto: Dekra