Tschüs Sommer, hallo Winter. An diesem Wochenende, in der Nacht zum 25. Oktober 2020, werden die Uhren umgestellt. Ab Sonntag gilt dann wieder die Winterzeit. Morgens etwa bei der Fahrt zur Arbeitsstelle ist es früher hell. Dafür ist es am Abend bei der Fahrt in den Feierabend früher dunkel. Berufspendler machen sich dann häufig erst im Dunkeln auf den Heimweg. Kommt trübes Herbstwetter, womöglich mit Nebel hinzu, ist besondere Vorsicht geboten, denn bei schlechten Sichtverhältnissen steigt die Gefahr entgegenkommende Fahrzeuge oder Fußgänger zu spät zu erkennen.
Weil das Fahren im Dunkeln mit Risiken verbunden ist, empfiehlt der ADAC, die Einstellung der Scheinwerfer im Herbst überprüfen zu lassen. Nebelscheinwerfer sollten jedoch nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten nur bei Sichtweiten unter 50 Meter. Auch die Fahrzeugscheiben sollten angesichts schwieriger Lichtverhältnisse im Herbst besonders sauber gehalten werden.
Wer sicher gehen will, dass seine Fahrzeugbeleuchtung in Ordnung ist, sollte schleunigst einen Termin in einer Fachwerkstatt vereinbaren. Noch bis Ende Oktober ist die Überprüfung im Rahmen der bundesweiten „Lichttestwochen 2020“ kostenfrei.
Fahrzeughalter deren Wagen Beleuchtungsmängel aufweisen gibt es leider genug. In den letzten Jahren wurden bei jedem vierten, in besonders schlechten Zeiten, sogar bei jedem dritten Pkw Defekte an Scheinwerfer und Co. festgestellt. Und: je moderner das Auto, desto komplexer die Lichtanlage.
Zur üblichen Fahrzeugbeleuchtung zählen beispielsweise Park-, Stand-, Abblend- und Fernlicht. Genauso wie Brems- und Schlussleuchte, Rückfahr- und Blinklicht. Bereits bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung droht ein Knöllchen. Empfindlich höher fällt die Bestrafung aus, wenn die Beleuchtung nicht mehr funktionstüchtig ist. Ganz besonders wenn Menschen und Sachen gefährdet werden oder wenn es zu Beschädigungen oder sogar einem Unfall kommt.
Bei Beleuchtungsverstößen sieht der Strafenkatalog Bußgelder zwischen 5 und 35 Euro vor. Wer außerorts am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen fährt, ohne sein Abblendlicht zu benutzten, kann sogar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt werden.
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