Achtung, Nebenwirkungen. Wir wissen natürlich nicht, was der Arzt oder Apotheker empfiehlt, eins ist jedoch unbestritten: Etliche Arzneimittel können die Verkehrstüchtigkeit einschränken und das Auto- oder Motorradfahren für sich und andere gefährlich machen. „Medikamente können müde und schläfrig machen, Sehstörungen und Schwindel hervorrufen, die Konzentration und Reaktionsfähigkeit reduzieren oder motorische Störungen auslösen“, warnt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin vom TÜV-Süd
Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der möglichen Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten nicht bewusst. Besonders Arzneimittel, die eine dämpfende Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben, beeinflussen aber das Fahrvermögen. Schmerzmittel, Medikamente gegen Fieber und Entzündungen, Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck können ebenso wie Allergiemittel (Antihistaminika) die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Gründe dafür sind eine verringerte Konzentrationsfähigkeit und ein vermindertes Reaktionsvermögen. Aber auch viele rezeptfreie Präparate, pflanzliche Heilmittel und sogar Nahrungsergänzungsmittel führen möglicherweise dazu, dass Fahrzeuge nicht mehr sicher gelenkt werden können. Darunter sind Schmerzmittel, Schnupfensprays, Hustensäfte, Augentropfen oder Appetitzügler. Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, können außerdem Wechselwirkungen auftreten, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Manche Medikamente enthalten außerdem einen hohen Alkoholanteil – hier verbietet sich das Führen eines Fahrzeugs von selbst.
Wenn ein Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, muss auf dem Beipackzettel oder der Verpackung ein entsprechender Warnhinweis angeführt sein. Aber auch andere Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfweh oder allergische Reaktionen können die Verkehrstüchtigkeit stark einschränken.
Es gibt kein Gesetz, welches ausdrücklich Medikamente im Straßenverkehr verbietet. Jeder Verkehrsteilnehmer muss jedoch vor Fahrtantritt selbst entscheiden, ob er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu lenken. Oft empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arzt darüber, ob verschriebene Medikamente – möglicherweise in Kombination mit anderen Präparaten – die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Denn Achtung: Fahruntauglichkeit aufgrund der Einnahme von Arzneien ist kein Kavaliersdelikt. Wer sich trotzdem hinters Steuer setzt, verliert bei einem Unfall unter Umständen den Versicherungsschutz oder begeht schlimmstenfalls sogar eine Straftat nach §315c StGB.
Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock