Kfz-Betriebe müssen sich zunehmend mit einem neuen Phänomen beschäftigen: Der Kunde will gern die Ersatzteile für die anstehende Reparatur selbst mitbringen. Für jede Fachwerkstatt eine heikle Situation. Zum einen möchte der Dienstleister speziell seine treuen Stammkunden nicht verprellen, zum anderen, und das ist der entscheidende Punkt dabei, geht es immer auch um Verantwortlichkeiten, Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
Man stelle sich folgende Situation vor: Der Imbiss-Betreiber um die Ecke erhält die Currywurst seines Kunden mit der Aufforderung: „Bitte einmal schön durch.“ Oder noch krasser: Ein Gast betritt das 5-Sterne-Restaurant und bittet den livrierten Oberkellner das mitgebrachte Filetsteak der Küche zu übergeben: „Medium well, bitte.“ – unvorstellbar oder?
Nicht so in der Reparatur-Werkstatt. Warum aber handeln Autofahrer in so einem Fall eher fahrlässig als kostenbewusst? Weil es letztendlich um Ihre und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geht. Jeder der schon einmal eine Zigarette ohne Steuerbanderole günstig gepafft hat, der das super preiswerte, brandaktuelle Trikot seines Lieblingsklubs aus purem Polyester auf dem verschwitzten Körper trug oder dessen „garantiert echte“ Rolex bereits am dritten Tag den Geist aufgegeben hat, weiß um die Gefahren bei Artikeln, deren Herkunft und Qualität unklar sind. Zurück zur Fachwerkstatt: Sie garantiert nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch für die verbauten Teile - allerdings nur für diejenigen Ersatzteile, die sie selbst geordert hat, deren Herkunft sie kennt und deren Handelsweg sich auf diese Weise nachvollziehen lässt!
Geht eine Fachwerkstatt überhaupt darauf ein, selbst mitgebrachte Ersatzteile zu verbauen, lässt sie sich vorab den Haftungsausschluss schriftlich bestätigen. Das Risiko und die Beweislast bei Problemen nach dem Einbau selbst mitgebrachter Ersatzteile oder im Schadensfall liegen somit beim Fahrzeughalter. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema bereits Oberlandesgerichtsurteile, die besagen, dass vor allem sicherheitsrelevante Auto-Ersatzteile ohne offizielles Prüfzeichen nicht verwendet werden dürfen. Selbst der Erwerb von Ersatzteilen, die nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen, ist illegal – sogar wenn im Angebot explizit darauf hingewiesen wurde.
Foto: TÜV Rheinland
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