Wer über eine Garage oder einen eigenen Stellplatz verfügt, muss sich keine Sorgen machen. Für Straßenparker könnte es jedoch, wenn es ganz mies läuft, brenzlig werden. Der Grund: Ein kurzfristig in Abwesenheit eingerichtetes Parkverbot. Dann dürfen sogar ordnungsgemäß abgestellte Autos abgeschleppt werden. Der ahnungslose, urlaubende Halter muss dann zähneknirschend Abschleppkosten und Bußgeld akzeptieren und bezahlen.
Ein sogenanntes mobiles Halteverbot kann zu verschiedenen Anlässen eingerichtet werden. Und leider auch während der Urlaubszeit. Beispielsweise für eine Baustelle, ein Straßenfest, für einen Umzug oder Dreharbeiten. Das Verkehrsschild mit der Nummer 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss 72 Stunden vor dem betreffenden Anlass gut sichtbar aufgestellt werden. Ist die Dreitagesfrist abgelaufen, darf abgeschleppt werden!
Foto: Fotolia
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