Happy New Year? Hoffentlich!Und mit den guten Vorsätzen ist es ja auch so eine Sache. Sie werden oftmals schneller über Bord geworfen, als das neue Jahr Minuten hat. Ebenso schnell müssen sich die Autofahrer auf Neues einstellen. Denn ab dem 1. Januar 2022 treten etliche neue Verordnungen in Kraft. Einige machen das Auto-Leben leichter, andere schwerer.
Eine Neuerung liegt auf der Hand, bedingt durch die Corona-Pandemie: es kommt die sogenannte „Maskenpflicht“ im Auto beziehungsweise für das Auto. Gemäß der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nase-Bedeckungen Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.
Nochmals tiefer in die Tasche greifen müssen Autofahrer beim Tankstopp. Sind schon in 2021 die Spritpreise durch die Decke gegangen, erhöhen sie sich in 2022 nochmals empfindlich. Der Grund: Der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, wird von 25 auf 30 Euro je Tonne angehoben. Alleine durch diese Maßnahme dürften die Kraftstoffkosten für Benzin und Diesel zum Jahreswechsel um rund 1,5 Cent je Liter steigen – unabhängig von Angebot und Nachfrage.
Zum Glück treten aber auch einige erfreuliche Verbesserungen für Autofahrer in Kraft. Speziell Käufer von Elektroautos profitieren im größeren Maße. So wird die Innovationsprämie (Verdopplung des Umweltbonus) bis Ende 2022 unverändert fortgeführt. Auch Plug-in-Hybride (PHEV) werden im neuen Jahr weiterhin mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Bedingungen: Der CO2-Ausstoss darf höchstens 50 Gramm pro Kilometer betragen oder der Teilzeitstromer muss eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen können.
Zudem können Eigentümer von rein elektrisch betriebenen Autos (BEV) ab 2022 mit ihrem Vollstromer sogar Geld hinzuverdienen und von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Per einfacher, digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das E-Auto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft. Motto: Je größer die Emissionseinsparung, desto höher der Verdienst. Der Verkauf wird über Vermittlungsportale geregelt und kann so pro Jahr mehrere hundert Euro einbringen.
Insbesondere Gebrauchtwagenkäufer profitieren zudem von einer Verbesserung des deutschen Kaufrechts. Denn: Ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.
Für Neuwagenkäufer ist wiederum eine Vorgabe an die Autoindustrie interessant und wichtig, die ab Juli 2022 gilt. Von da an müssen nämlich neue Pkw-Modelle bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten.
Mindestens neun von diesen nützlichen elektronischen Helfern müssen künftig mit an Bord sein. Dazu gehören auch ein Müdigkeitswarner, eine Art Blackbox, die ähnlich wie in einem Flugzeug Unfalldaten speichert, sowie eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock