Neues Jahr, neues Glück? Vielleicht. In jedem Fall neue Regeln. Autofahrer müssen sich in 2023 auf viele Neuerungen und Vorschriften einstellen. Der Auto Club Europa (ACE) hat die wichtigsten Änderungen aufgelistet. Besonders betroffen sind demnach Käufer von Elektroautos (BEV). Sie müssen jetzt deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn der Bund hat ab Januar 2023 die stattlichen Zuschüsse kräftig reduziert.
Der sogenannte Umweltbonus für BEVs sinkt auf 4.500 Euro Bundesanteil plus 2.250 Euro Herstellerprämie bei einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro. Bis 65.000 Euro gibt es vom Staat noch 3.000 Euro und vom Hersteller immerhin noch 1.500 Euro dazu. Zudem wird der Fördertopf für den Bundesanteil für dieses Jahr auf 2,1 Milliarden Euro begrenzt.
Und: Sind die Mittel bereits vor dem Ende des Jahres ausgeschöpft, werden keine neuen bewilligt. Unverändert bleibt für die Antragstellung weiterhin der Tag der Zulassung ausschlaggebend. Für Geschäftsleute, Fuhrparkmanager und Dienstwagenfahrer ist ohnehin Ende des Hochsommers 2023 Schluss. Denn: Ab September werden nur noch Privatpersonen gefördert.
Plug-in-Hybride (PHEV) sind bereits seit dem Jahreswechsel komplett aus der Förderung gefallen. Aufgrund der geringen elektrischen Reichweite von bis zu ca. 70 Kilometern standen die Teilzeitstromer bei den Kritikern der Elektroprämie sowieso als Mogelpackung verstärkt in der Kritik.
Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1959 – 1964 müssen sich bis zum 19. Januar 2023 sputen, sofern ihren alten Lappen bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ab dem 20. Januar haben dann die Jahrgänge 1965 – 1970 ein Jahr Zeit, ihre rote oder gar graue Pappe gegen einen modernen Scheckkartenführerschein umzutauschen.
Alle Jahre wieder ändern sich auch bei der Kfz-Versicherung die Regional- und Typklassen. Für rund 5,5 Millionen Autofahrer wird es in 2023 teurer, immerhin 10,1 Millionen Fahrzeughalter dürfen sich über eine günstigere Einstufung freuen. Das gilt ebenso für fast vier Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte. Gut sechs Millionen ärgern sich dagegen über einen höheren Jahresbetrag.
Bei den Typklassen ändert sich für 70 Prozent (rund 29,3 Millionen) der Autofahrer nichts, während es für 8,1 Millionen Fahrzeughalter teurer wird. Bei zumindest 4,1 Millionen wird die Kfz-Haftpflichtversicherung günstiger. Sie profitieren von einer niedrigeren Typklasse.
Und selbstverständlich hält uns Covid-19 auch in 2023 weiterhin auf Trapp. Denn bereits seit dem 1. Februar 2022 sieht die DIN-Norm vor, dass zur Ausstattung von Verbandkästen im Auto auch zwei medizinische Gesichtsmasken zählen. Ein Neukauf ist nicht notwendig. Alte Kästen können einfach nachgerüstet werden. Vermutlich Anfang 2023 wird die Änderung in die Straßenverkehrszulassungsverordnung aufgenommen. Damit wird die rechtliche Grundlage für eine Geldbuße in Höhe von fünf Euro geschaffen.
Quelle: ACE, Foto: Opel