Vieles wird anders. Was bei den guten Vorsätze zumeist ein frommer Wunsch bleibt, ist bei Verkehr und Mobilität bereits festgeschrieben. Auch 2025 wartet der Gesetzgeber mit etlichen Änderungen, Anpassungen und neuen Bestimmungen auf.
Führerscheinumtausch: Der alte Lappen muss weg, denn nun ist endgültig Schluss mit dem altehrwürdigen Fahrerlaubnisdokument. Ab dem 19. Januar 2025 darf niemand mehr einen rosa oder grauen Papierführerschein haben – es sei denn, er ist vor 1953 geboren. Wer nicht unter diese Ausnahme fällt, sollte sich baldmöglichst um den Umtausch kümmern.
Hauptuntersuchung (HU): Wessen Nummernschild jetzt noch eine grüne HU-Plakette ziert, könnte gleich im neuen Jahr Ärger bekommen. Denn sie ist nicht mehr gültig. Fahrzeughalter mit abgelaufener HU-Plakette müssen so oder so schnellstmöglich zum TÜV. Sonst drohen Bußgelder, höhere Gebühren und Kosten sowie unter Umständen sogar Ärger mit der Kfz-Versicherung. Übrigens, in welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben (auf 12 Uhr) steht.
CO2-Steuer: Am 1. Januar 2025 tritt die nächste Stufe der Abgaberegelung für Abgase und Emissionen in Kraft. Damit steigt der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. Autofahrer müssen also mit höheren Spritpreisen rechnen. Bei Benzin und bei Diesel werden das etwa drei Cent mehr pro Liter im Vergleich zum Vorjahr sein.
Abgasnorm: Als Zwischenschritt zur geplanten Euro-Norm 7 wurde 2023 die Abgasnorm Euro 6e für Pkw eingeführt. Zum 1. Januar 2025 ist die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte Pkw-Modelle verbindlich vorgeschrieben. Sie gilt ab Januar 2026 für neu zugelassene Fahrzeuge. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Motorräder mit derEuro-Norm 5+ erstmalig zugelassen werden. Für kleine Fahrzeugbestände können Ausnahmen beantragt werden.
Gasprüfungspflicht für Wohnmobile und Wohnwagen: Ab dem 19. Juni 2025 müssen Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre zur Gasprüfung. Das betrifft in erster Linie Reisemobile und Wohnwagen. Die Gasprüfung führen Organisationen wie TÜV, Dekra oder GTÜ durch. Camper, die bisher keine Prüfung hatten, können diese bis zum Stichtag nachholen. Wird die Gasprüfung versäumt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro gerechnet werden.
Regionalklassen in der Kfz-Versicherung: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) gelten ab Januar 2025 neue Regionalklassen für rund 9,4 Millionen Autofahrer. Diese Änderungen betreffen die Einstufungen in der Kfz-Haftpflicht- sowie Voll- und Teilkaskoversicherung. Während 4,7 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte in 59 Bezirken von einer besseren Einstufung profitieren, steigen bei genauso vielen die Klassen. Die übrigen 305 Bezirke behalten ihre bisherigen Einstufungen. Auch bei den Kasko-Versicherungen ändern sich einige Regionalklassen: 5,8 Millionen Kasko-Versicherte müssen vor allem aufgrund regionaler Wetterschäden wie Hagelschauer mit einer Erhöhung rechnen. Rund 4,5 Millionen erhalten eine niedrigere Einstufung.
Noch nicht endgültig beschlossen aber bereits auf den Weg gebracht, sind Änderungen zur Unfallflucht und der EU-Führerscheinrichtlinie.
Fahrerflucht ist eine Straftat. Künftig soll es Änderungen geben, die strafmildernd wirken oder sogar zu Straffreiheit führen können. So soll der Unfallverursacher bei Sachschäden nicht mehr längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten warten müssen, sondern seine Angaben auch bei einer Polizeiwacheoder digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle machen können. Ein genauer Termin für die Änderungen steht noch nicht fest.
Die EU-Führerscheinrichtlinie, an der seit zwei Jahren gearbeitet wird, wird einige Neuerungen bringen. Dabei geht es um die Einführung des digitalen Führerscheins und Änderungen des Mindestalters für Lkw- und Busfahrer. Außerdem soll es Veränderungen unter anderem bei der Probezeit für Fahranfänger geben und die Vorschriften für die theoretische Prüfung aktualisiert werden. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen in Kraft treten.
Quellen: ADAC und ACE, Foto: AdobeStock