Deutlich mehr als die Hälfte aller schweren Nebelunfälle ereignen sich jeweils im letzten Quartal eines Jahres. Neben unaufmerksamem Fahren ist häufig auch defekte oder falsch eingesetzte Beleuchtung die Ursache. Denn: Besonders jetzt ist die Sicht durch Nebel vor allem in den Morgen- oder Abendstunden wieder stark beeinträchtigt.
Deshalb rät der ADAC Autofahrern zum Lichtschalter zu greifen und manuell das Abblendlicht einzuschalten. Tagfahrlicht allein reiche dann nämlich nicht mehr aus, und die Lichtautomatik vieler Fahrzeuge schalte Abblendlicht erst und nur bei Dunkelheit zu. Beim Tagfahrlicht bleiben zudem die Rückleuchten des Fahrzeugs aus und auch das Nebelschlusslicht lässt sich nicht einschalten. Folge: Schlechte Sichtbarkeit im Nebel. Bei erheblichen Sichtbehinderungen muss auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Nebelschlussleuchte dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Für die Nutzung gelten aber strenge Vorgaben: Es darf inner- wie außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden. Bei solchen Verhältnissen darf dann laut Gesetzgeber auch nur maximal 50 km/h gefahren werden. Wird die Sicht besser, muss die Nebelschlussleuchte unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Sonst droht eine Verwarnung von 20 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall liegt das Bußgeld bei 25 bzw. 35 Euro.
Neben der Nebelschlussleuchte sind viele moderne Fahrzeuge auch mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Sie helfen, das Licht flach über die Straße zu streuen und die Sicht dadurch zu verbessern. Anders als die Nebelschlussleuchte dürfen die Nebelscheinwerfer immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite erheblich reduziert ist. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man aber auch die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.
Grundsätzlich und wetterunabhängig empfiehlt sich ein Beleuchtungs-, noch besser gleich ein vollständiger Fahrzeugcheck in der Fachwerkstatt, um sicher durch den Winter zu kommen.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock