Die tiefstehende Sonne, querendes Wild und immer mehr Laub sorgen im Herbst ohnehin für erhöhte Unfallgefahr und zum Teil widrige Straßenverhältnisse. Und dann kommt auch noch häufig Nebel dazu. Laut einer Unfallstatistik des Statistische Bundesamts ereignen sich fast zwei Drittel aller schweren Nebel-Unfälle zwischen Oktober und Dezember.
Umsichtiges Fahren und die passende Beleuchtung schützen vor unschönen Überraschungen. Doch welches Licht ist jetzt beim Autofahren nötig? Schaltet sich die Beleuchtung nicht automatisch zu, muss der Fahrer wissen, wann Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Co. einzusetzen sind. Der ADAC klärt auf, wann und welches Licht das richtige ist.
Tagfahrlicht: Die meisten Fahrzeuge verfügen über eines, dass sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist laut dem ADAC gesetzlich nicht geregelt. Zur eigenen Sichtbarkeit empfiehlt sich, es stets einzusetzen. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug sind.
Abblendlicht: Auch die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter in der Regel nicht erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht unbedingt automatisch ein. Deshalb sollten Autofahrer bei schlechter Sicht am Tag selbst zum Lichtschalter greifen – das Fahren mit Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern ist bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben.
Fernlicht: Bei Nebel oder Schneefall sollte man auf Fernlicht verzichten. Es verschlechtert die Sicht zusätzlich. Normales Abblendlicht ist besser.
Nebelscheinwerfer: Die meisten modernen Autos besitzen zusätzlich zum Abblendlicht auch selbige. Diese empfehlen sich dann, wenn Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern. Sie sind hilfreich, weil sie das Licht flach über die Straße streuen und diese damit besser ausleuchten. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.
Nebelschlussleuchten: Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr geblendet. Dann gilt auch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz könne dem ADAC zufolge gut an den Leitpfosten am Straßenrand abgelesen werden – auf Landstraßen und Autobahnen seien sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.
Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden, eine Verpflichtung jedoch bestehe in keinem Fall. Aber: Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, wird es noch teurer. Daher das Ausschalten nicht vergessen, wenn sich die Sicht wieder bessert.
Darüber hinaus ist es gerade jetzt ratsam, die Fahrzeugbeleuchtung in einem Kfz-Meisterbetrieb überprüfen zu lassen. Motto: sehen und gesehen werden!
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock