Nun ist es soweit. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut dem ADAC ab diesem Jahr in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Den Anfang machen Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, und die noch im Besitz eines der besagten alten Fahrerlaubnisdokumente sind. Die gute Nachricht: Die betroffenen Motorrad- und Pkw-Führerschein werden jeweils ohne Prüfung getauscht.
Ein riesen Unterfangen mit gewaltigen Zahlen. Etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine (ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) müssen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem soll die jeweilige Fahrerlaubnis in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Der Tausch der Fahrerlaubnis ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert dem ADAC zufolge ein Ordnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Gleichwohl begehe man keine Straftat – anders sei das jedoch bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Zudem könne es insbesondere im Ausland zu Problemen kommen, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist der alte Lappen vorgezeigt würde.
Das Gute: Die Verkehrsministerkonferenz hat laut dem ADAC beschlossen, dass denjenigen, die es wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen eingeschränkten Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht. Gleichwohl entbindet das nicht von der Pflicht, sich schnellstens einen Umtauschtermin zu besorgen.
Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock