Service & Sicherheit

Rettungsgasse: Gerade auch in Autobahn-Baustellen ist sie Pflicht und kann Leben retten!

Es ist fast immer das gleiche Bild: Wird der Verkehr zähflüssig oder gerät gar ins Stocken, ist zumeist von einer Rettungsgasse keine Spur. Noch viel zu wenig Autofahrer verhalten sie vorschriftsmäßig. Die meisten steuern ihren Wagen einfach ahnungs- oder rücksichtslos weiter. Dabei ist es Pflicht, bereits bei ersten Anzeichen von Stau, eine Rettungsgasse zu bilden. Das gilt erst recht in Autobahn-Baustellen, mahnen die Dekra-Unfallforscher jetzt wieder an.

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Gerade auch in Autobahn-Baustellen muss eine Rettungsgasse gebildet werden

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Gerade auch in Autobahn-Baustellen muss eine Rettungsgasse gebildet werden

Bei der Rettung von Unfallopfern zählt oft jede Minute. Doch häufig kommen die Rettungskräfte nicht schnell genug an die Unfallstelle, weil Autofahrer im Stau die Rettungsgasse zu spät oder gar nicht bilden. „Viele Autofahrer bilden die Rettungsgasse erst dann, wenn sich Rettungsfahrzeuge von hinten nähern. Das ist aber zu spät“, sagt Markus Egelhaaf. Und der Dekra-Unfallforscher weiter: „Stattdessen muss man schon dann eine Gasse freihalten, sobald Fahrzeuge Schritt fahren oder zum Stand kommen. Wird die Gasse erst bei stehendem Verkehr gebildet, geht durch Rangieren und fehlenden Platz oft viel Zeit verloren.“

Besonders schwierig sind für die Rettungskräfte Staus in zweistreifigen Autobahn-Baustellen. Egelhaaf: „Hier kommen die Einsatzkräfte häufig nicht weiter.“ Deshalb rät der Dekra-Verkehrsfachmann: „Gerade in Autobahn-Baustellen so weit wie möglich nach links oder rechts an den Rand fahren.“ Und: Möglichst große Lücken lassen, damit genug Rangiermöglichkeit besteht und sich noch ein Einsatzfahrzeug durchschlängeln kann. Dies gilt insbesondere auch für Fahrer von Lkw.

Sobald sich ein Stau anbahnt, sollten die Autofahrer grundsätzlich immer etwas mehr Abstand halten. Egelhaaf: „Kommt es zum Stillstand, können die Fahrer so leichter zur Seite fahren, als wenn alles dicht an dicht steht.“ Dann ist es auch leichter, größeren Fahrzeugen Platz zu machen.

Immer wieder wird die Rettungsgasse auch zu früh aufgelöst. Egelhaaf: „Autofahrer müssen bedenken, dass nach Passieren eines ersten Einsatzfahrzeuges jederzeit weitere Fahrzeuge folgen können. Die Rettungsgasse muss deshalb so lange aufrechterhalten werden, bis der Verkehr wieder rollt.“ Durch die Bildung einer effektiven Rettungsgasse handeln Autofahrer schließlich auch im eigenen Interesse: Je schneller die Einsatzkräfte und auch der Abschleppdienst an die Unfallstelle gelangen, desto schneller kann die Fahrbahn geräumt und für den Verkehr freigegeben werden.

Seit Inkrafttreten der neuen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung Ende April 2020 muss mit Geldbußen bis zu 320 Euro, Fahrverbot und Punkten rechnen, wer keine Rettungsgasse bildet, Einsatzkräfte behindert oder unerlaubt die Rettungsgasse nutzt. Schon das Nichtbilden einer Rettungsgasse, ohne Behinderung oder Gefährdung, kann mit einem Fahrverbot von einem Monat und zusätzlich 200 Euro Bußgeld sowie 2 Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse werden mindestens 240 Euro Bußgeld sowie ebenfalls 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte fällig. Für Fahrer, die eine Rettungsgasse absichtlich blockieren oder Unfallhelfer behindern, kann es sogar strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe geben.

Quelle: Dekra, Foto: Fotolia

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