Service & Sicherheit

Rettungsgasse: Härtere Bestrafung bei Verstößen

Rettungsgassen können Leben retten. Mehr als eine Binsenweisheit, die aber leider so manchen Autofahrer kalt lässt. Immer wieder kommt es zu unfassbaren Szenen auf verstopften Straßen, weil Einsatzfahrzeuge schlicht im Stau stecken bleiben. Grund: Die Rettungsgasse ist blockiert oder wurde gar nicht erst gebildet. Entweder durch Rücksichtslosigkeit oder weil der Fahrer einfach träumt oder, noch schlimmer, unwissend ist. Zukünftig werden Verstöße härter bestraft. Darauf weißt jetzt der ADAC hin!

Bereits bei stockendem Verkehr müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse bilden

Bereits bei stockendem Verkehr müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse bilden

An diesem Wochenende erwartet Deutschlands größter Automobilclub wieder lebhaften Reiseverkehr und volle Straßen. Die Staugefahr ist im Süden des Landes besonders groß. In Bayern, Teilen Baden-Württembergs sowie der Mitte und dem Süden der Niederlande enden die Faschings- bzw. Frühjahrsferien. In Hamburg hingegen fällt erst heute der Startschuss für zwei Wochen Schulfrei. Neben Hamburgern sind nun auch Wochenendausflügler und Urlauber, die nicht an Ferientermine gebunden sind, beispielsweise auf dem Weg in die Alpen zum Pistenvergnügen.

 

Je mehr Verkehr, desto größer die Unfallgefahr. Sobald es zähflüssig wird sind die Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Und so geht`s: Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst.

 

Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

 

Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete unterwegs ist, sollte auf die Regelungen zur Rettungsgasse im Ausland achten, empfehlen die ADAC-Experten. In Österreich besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Groß umstellen müssen sich deutsche Fahrzeugführer dabei nicht, denn die Reglung entspricht den Vorgaben hierzulande.

 

In Frankreich müssen Autofahrer dem ADAC zufolge den Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Für Einsatzfahrzeuge in der Schweiz muss eine Rettungsgasse in der Mitte von zwei Autobahn-Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. In Italien gibt es laut ADAC keine speziellen Vorschriften.

 

Quelle: ADAC, Foto: Fotolia

 

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