Es ist zumeist der undankbarste Teil des Urlaubs - eine lange Heimreise mit vielen Staus. Auf die Risiken von Unfällen weist jetzt der AvD hin. Zumal die Gefahrenlage für Betroffene mit dem eigentlichen Unfallereignis längst nicht vorbei ist.
Der Verkehr fließt weiter und die Unfallbeteiligten müssen die gerade entstandene Lage erst begreifen und, sofern sie können, darauf reagieren. Für alle ist daher der wichtigste Punkt, ruhig und besonnen zu bleiben. Doch das ist leichter gesagt als getan - insbesondere für jene Personen, die unmittelbar in das Unfallgeschehen verwickelt sind. Umso wichtiger sind Ersthelfer, die auch bei vermeintlich kleinen Unfällen zu Stelle sind.
Die allererste Maßnahme nach einem Unfall sollte laut dem AvD die Sicherung der Unfallstelle sein. Also, Zündung aus, Warnblinker an. Außerhalb von Ortschaften beim Aussteigen die Warnweste überziehen und Warndreieck aufstellen (50 - 150 Meter, je nach Unfallort).
Können die Autos bewegt werden, an den Straßenrand fahren. Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn, vor allem auf Autobahnen und Landstraßen, immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke Schutz suchen.
Wenn notwendig, Personen aus den verunfallten Fahrzeugen bergen. Dafür gut geeignet ist der sogenannte Rautek-Griff. Der Retter greift von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorne, ergreift mit einer Hand den Unterarm unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms. Gegebenenfalls den Verunfallten nach der Bergung in die stabile Seitenlage bringen.
Dann die 112 (einheitliche Nummer innerhalb Europas) über das Mobiltelefon wählen und den Rettungsdienst informieren. Bei der Meldung zunächst den eigenen Namen nennen. Dann: Was ist passiert? Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)? Wie viele Personen benötigen medizinische Hilfe, ist jemand nicht ansprechbar? In Neuwagen wird seit 2019 nach schweren Unfällen automatisch ein Notruf (eCall) ausgelöst. Auch Insassen können diesen per Knopfdruck aktivieren. Anschließend bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei den Verletzten bleiben.
Bei Unfällen mit Personenschäden, fahrunfähigen Autos oder Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen sollte dann auch grundsätzlich die Polizei informiert werden. Erst recht bei uneinsichtigen Unfallgegnern, oder wenn gar Unfallflucht droht. Das kann über die in Deutschland geschaltete Rufnummer 110, ansonsten über die Nummer 112 erfolgen.
Darüber hinaus sollten dem AvD zufolge auch wichtige Daten gesammelt werden. Dazu zählen Kennzeichen, Anschrift, Versicherungsnummer und Versicherer. Die Angaben mit dem oder den Unfallgegnern austauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland nach der Grünen Karte fragen und Angaben zur Versicherung aufschreiben oder abfotografieren. Allerdings weist der AvD darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Werden Angaben zur eigenen Person gemacht, müssen diese jedoch stimmen.
Des Weiteren sollten mögliche Zeugen angesprochen und diese gebeten werden, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Dabei vollständige Angaben zu diesen Personen notieren, abfotografieren oder als Sprachaufnahme sichern. Ferner sollten die Beschädigungen mit dem Mobiltelefon dokumentiert werden, vorausgesetzt Situation und Lichtverhältnisse lassen es zu. Dabei gilt stets: Eigensicherung hat immer oberste Priorität!
Quelle: AvD, Foto: GDV