Dreiecke und Kreuze sowie Baustellenpassagen sind bei viel Verkehr die neuralgischen Punkte einer jeden Autobahn. Erschwert wird die Lage durch unsichere, unkonzentrierte oder abgelenkte Autofahrer. Typischer Fall: Für zäh fließenden Verkehr und eine nicht unerhebliche Gefährdung sind oftmals Autofahrer verantwortlich, die eine Baustellenpassage auf der verengten linken Fahrspur durchfahren, sich dann aber nicht trauen, an einem auf der rechten Spur fahrenden Lastwagen vorbeizuziehen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erinnert daran, dass es auch in Baustellen keinerlei Verpflichtung zur Nutzung der linken Spur gibt. Es ist nicht ehrenrührig, in Abschnitten mit eingeschränkter Fahrspurbreite auf Nummer sicher zu gehen und auf das Überholen zu verzichten. Stur links zu bleiben, ohne zu überholen, ist hingegen egoistisch und rücksichtslos und erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Diese wird als Straftat geahndet und zieht erhebliche Strafen bis hin zu Führerscheinverlust und Freiheitsentzug nach sich.
Generell gilt: Die rechte ist die zu nutzende Fahrspur; die mittlere und linke sind Überholspuren. Zwar gestattet der Gesetzgeber eine längerfristige Nutzung der Mittelspur, wenn auf der rechten Spur in einigem Abstand langsamere Fahrzeuge unterwegs sind. Das bedeutet aber nicht, dass es gestattet wäre, dauerhaft in der Mitte zu fahren, nur weil ganz rechts alle paar Kilometer ein Lkw unterwegs ist.
Quelle: AvD, Foto: Fotolia
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