Laut dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) wollen die Deutschen für einen rauschenden Jahreswechsel mit viel Krawumm dieses Jahr etwa 120 Millionen Euro ausgeben – so viel wie vor der Pandemie. Ungeachtet der enormen Feinstaubbelastung und etlichen Pyro-Verletzungen sind durch Feuerwerk beschädigte Autos in der Silvesternacht leider keine Seltenheit.
Das zeigt jetzt auch eine Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV). Demnach haben Böllerverbot und Kontaktbeschränkungen zum Jahreswechsel 2020/21 (aktuellere Auswertungen liegen noch nicht vor) die Zahl brennender Pkw an Silvester und Neujahr um rund 80 Prozent gesenkt. Während den Versicherern in den Vorjahren rund um den Jahreswechsel jeweils etwa 1.000 Brände kaskoversicherter Autos gemeldet wurden, waren es zum Jahreswechsel 2020/21 nur 210. Dem GDV zufolge entlasteten diese Covid-19-Maßnahmen somit zu Silvester nicht nur die Feuerwehren um fast 800 Einsätze, sondern verhinderten auch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe.
Da dürfte es für den einen oder anderen Autofahrer beim diesjährigen Jahreswechsel ebenfalls ein böses Erwachen geben. Anstatt „Frohes neues Jahr“, heißt es dann wohl bestenfalls „ab in die Fachwerkstatt“. Der Grund: Schäden durch China-Böller und oder Silvester-Raketen am Fahrzeug. Die Misere: Der oder die Verursacher sind längst über alle Berge.
Ist der Lack erstmal ab oder gar mehr am eigenen Wagen in Mitleidenschaft gezogen, gilt es den Schaden umgehend zu dokumentieren, der Polizei anzuzeigen und der Versicherung zu melden. Erst wenn die Versicherung ihr Okay gegeben hat, sollte der Schaden behoben werden. Wer aber kommt dafür auf?
Auf frischer Tat ertappt, haftet der Verursacher. Seine Privathaftpflichtversicherung muss die Reparaturkosten begleichen, aber nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten zahlt er natürlich selbst.
Allerdings: Wird das mitternächtliche Malheur erst am nächsten Morgen bei Tageslicht entdeckt, kann erfahrungsgemäß der Übeltäter nicht mehr ermittelt werden und der Schaden ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Problem: Ob es sich um einen Schaden für die Teilkasko oder, wie zum Beispiel bei Vandalismus, um einen Fall für die Vollkasko handelt, lässt sich nicht immer einwandfrei feststellen und/oder nachweisen.
Wenn das Auto gar brennt, ersetzt ebenfalls die Teilkasko den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Übrigens, auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Fahrzeugbrand keinen Einfluss.
Quelle: GDV, Foto: AdobeStock