Hände weg vom Mobiltelefon und ähnlichen technischen Geräten – egal ob im Auto, auf dem Rad oder E-Scooter. Es ist für den Fahrzeugführer verboten. Aus gutem Grund: Es ist brandgefährlich und mittlerweile eine der häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr. Aktuelle Schätzungen gehen laut der GTÜ davon aus, dass die Handynutzung am Steuer für rund ein Drittel aller Autounfälle im deutschen Straßenverkehr zumindest mit verantwortlich ist.
Verboten ist die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung in Deutschland bereits seit 2001, Bußgelder gibt es seit 2004. Aktuell sind 100 bis 200 Euro fällig, dazu kommen je nach Situation ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister und eventuell ein einmonatiges Fahrverbot (zum Beispiel bei Gefährdung des Straßenverkehrs). Das Verbot gilt, solange der Motor des Fahrzeugs (gleich ob Verbrenner oder Elektromotor) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Das kurze Anhalten und Unterbrechen der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik zählen also nicht.
Den GTÜ-Experten zufolge ist bereits eine wenige Sekunden lang andauernde Ablenkung vom Straßenverkehr riskant. So fahre man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter „blind“, wenn das Smartphone bedient werde. Bei 130 km/h seien es sogar mehr als 35 Meter.
Gleichwohl stört das anscheinend immer weniger. Trotz Verbot und Sanktionen nehmen mehr Autofahrer denn je ihre Smartphones beim Fahren in die Hand. Das Telefonieren steht dabei nicht mehr im Vordergrund, wie eine Studie des Allianz Zentrums für Technik aus dem Jahr 2021 zeigt, sondern die Navigation: 76 Prozent der Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren halten das Handy zur Eingabe des Ziels oder der Steuerung in ihren Händen, bei den über 24-Jährigen sind es immerhin 52 Prozent.
Zum Verfassen von Textnachrichten und zur Telefonie nutzen deutlich weniger Autofahrer während der Fahrt ein Handy ohne Verbindung zu einer Freisprecheinrichtung oder Fixierung in einer entsprechenden Halterung. Dabei ist gerade die Navigation eine Funktion, die man gut durch die Eingabe des Ziels vor Fahrtbeginn starten kann. Während der Fahrt ist eine stabile und unfallsicher angebrachte Halterung für das Mobiltelefon eine sinnvolle Lösung.
Nicht nur Smartphone und andere Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten und bedient werden. Das gelte ebenso für Smartwatches, für Tabletcomputer, E-Book-Reader, MP3-Player, Notebooks und Diktiergeräte, warnt der GTÜ. Auch der Touchscreen des Autos, besagt die Straßenverkehrsordnung im sogenannten „Handyparagrafen“ (§ 23 Abs. 1a StVO), dürfe während der Fahrt lediglich während einer „kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung“ bedient werden.
Quelle und Foto: GTÜ