Service & Sicherheit

Sommerferien: Was Autofahrer alles beachten müssen

Wer am kommenden Wochenende mit dem Auto in die Ferien starten will, hat eine schlechte Wahl getroffen. Reisende erwartet eines der schlimmsten Stauwochenenden der Saison. 2023 war das letzte Juli-Wochenende das mit Abstand verkehrsreichste von zwölf Reisewochenenden. Was erlaubt ist und was nicht beim Autofahren im Sommer, erfahren Sie hier.

Beifahrerin hat Füsse auf dem Armaturenbrett hochgelgt

Die Füße der Beifahrerin liegen bequem auf dem Armaturenbrett. Verboten ist das zwar nicht, aber kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben

Beifahrerin hat Füsse auf dem Armaturenbrett hochgelgt

Die Füße der Beifahrerin liegen bequem auf dem Armaturenbrett. Verboten ist das zwar nicht, aber kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben

Baden-Württemberg und Bayern starten als letzte Bundesländer in die großen Ferien. Aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern rollt die zweite Reisewelle. Hinzukommen viele Kurzurlauber und Tagesausflügler – das Wetter macht`s möglich.

Doch auch wenn sich so mancher Autofahrer aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen schnell verleitet fühlt, sich auf dem Weg an den See, ins Schwimmbad oder Grüne in Flip-Flops oder gar barfuß hinters Steuer zu setzen, ist keine gute Idee. Die ADAC-Reiseexperten empfehlen den Fahrzeugführern dringend, festes Schuhwerk zu wählen.

Zwar ist es nicht verboten, barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren, kommt es jedoch zu kritischen Bremssituationen, kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Zudem droht bei einem Unfall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern dem Fahrer kann sogar eine gewisse Teilschuld zugesprochen werden, da dieser gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen hat.

Darüber hinaus kann die eigene Kaskoversicherung Leistungen ganz oder teilweise wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Deutschlands größter Automobilclub empfiehlt deshalb Schuhe zu wählen, die Halt und Sicherheit beim Autofahren geben und nicht zu breit sind.

Passen Surfbrett, SUP oder die aufgeblasene Luftmatratze nicht ins Auto, darf man sie dem ADAC zufolge nicht einfach provisorisch aufs Dach binden oder von Mitfahrern festhalten lassen. Auch bei kurzen Ausflügen ist die Ladung korrekt zu sichern: Es dürfen bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern keine losen Gegenstände verrutschen, herumrollen oder herunterfallen. Andernfalls drohen ein Bußgeld von 35 Euro, bei Gefährdung sogar 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

Sonnenbrillen schützen auch beim Autofahren vor Blendung, aber laut dem ADAC ist nicht jedes Modell im Auto geeignet. Sonnenbrillen der Blendschutzkategorie 4 seien demnach für den Straßenverkehr ungeeignet, denn die dunklen Gläser und ein hoher Blendschutz würden nur drei bis acht Prozent des Lichts durchlassen.

Auch Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger bzw. einem Tönungsgrad ab 75 Prozent seien nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr.

Der ADAC rät ohnehin davon ab, nach Einbruch der Dämmerung oder nachts eine Sonnenbrille zu tragen. Aufpassen muss man außerdem bei der Farbe der Gläser, damit Ampelleuchten und Blaulicht noch erkannt werden könnten. Braun oder grau getönte Gläser verfälschten den Farbeindruck in der Regel am wenigsten.

Quelle: ADAC, Foto: AdobeStock

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