Auf den Autobahnen auf dem Weg an die Küsten, in den Süden oder zurück sind nicht zuletzt wegen der zahlreichen Baustellen Staus programmiert. Und wir wissen, Mr. Murphy schlägt immer dann zu, wenn es am wenigsten passt. Der Automobilclub Europa (ACE) hat jetzt Tipps zusammengestellt, für den Fall der Fälle: Was tun, wenn ich oder mein Kind auf die Toilette muss? Was ist verboten und gibt es Möglichkeiten der Abhilfe?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft wenig Linderung. Im Gegenteil sie ist sehr eindeutig, was das Betreten von Autobahnen betrifft. Denn der Paragraf 18 Abs. 9 StVO besagt: Fußgänger haben auf der Autobahn nichts zu suchen und dürfen sie auch nicht betreten. Laut der Vorschrift ist es dabei unerheblich, ob sich der Verkehr staut oder nicht. Vielmehr ist es verboten, das Auto nur kurz im Stau zu verlassen – auch für einen schnellen Toilettengang.
Was also können die Insassen tun, wenn der Druck kaum noch auszuhalten Ist? Die schlechte Nachricht lautet: wenig! Gesetzeskonforme Abhilfe verschaffen lediglich und einzig kleine „Notfalltoiletten“ und „Taschen-WCs“. Dem ACE zufolge gibt es selbige für Kinder und Erwachsene bereits für wenige Euro, bestellbar beispielsweise über das Internet. Das wirke auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich oder sogar befremdlich, jedoch sei die Benutzung laut ACE allemal empfehlenswerter, als potenziell sein Leben durch das Betreten der Fahrbahn zu riskieren.
Im Übrigen, auch Motorradfahrer haben es keineswegs leichter. Das Hindurchschlängeln ist ohnehin verboten, genauso wie die unrechtmäßige Nutzung der Rettungsgasse oder des Standstreifens und wird dem ACE zufolge streng geahndet. Lediglich in Notfällen dürften Motorradfahrer auf dem Seitenstreifen anhalten, etwa wenn ein Hitzschlag drohe. Die Notdurft zähle allerdings nicht dazu. Zwar könne man das Einnässen als ehrverletzend werten, jedoch werde dem Schutz anderer bei der Interessenabwägung in der Regel Vorzug gegeben.
Klar im Vorteil sind in solchen (Not)fällen, Passagiere eines Campers. Ist die Zündung aus und der Camper steht, darf die bordeigene Toilette laut dem ACE benutzt werden. Wichtig: Wenn sich der Verkehr wieder in Bewegung setzt, müssen auch alle Mitfahrer wieder auf ihren Plätzen sein.Wohnwagen hätten allerdings hierbei das Nachsehen, da zunächst das Fahrzeug verlassen und die Fahrbahn betreten werden müsste.
Quelle: ACE, Foto: AdobeStock