Auto & Kosten

Straßenverkehr: Etliche Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr

Und jährlich grüßt das Murmeltier. Wer Anfang 2021 geglaubt hat, zu Beginn des nächsten Jahres sei die Pandemie im Griff, Covid-19 besiegt, muss sich leider eines Besseren belehren lassen. Auch in 2022 warten viele Herausforderungen und vor allem für die Autofahrer etliche Änderungen. Welche neuen Bestimmungen in Kraft treten, erfahren Sie hier.

Noch sind drei volle Werktage Zeit für die HU, die Fachwerkstätten geöffnet

Noch sind drei volle Werktage Zeit für die HU, die Fachwerkstätten geöffnet

Silvester ist nah und zum zweiten Mal infolge ohne große Partys und das übliche Feuerwerksgekrache. Während der Jahreswechsel demnach wohl eher ruhig und beschaulich ablaufen wird, geht’s im neuen Jahr im Straßenverkehr gleich von Anfang an richtig zur Sache. Davon sind die Autofahrer traditionell besonders stark betroffen.

So muss sich ein Großteil der Fahrzeughalter auf neue Typklassen einstellen. Denn: Für mehr als sieben Millionen Autofahrer wird’s im nächsten Jahr teurer. Erfreulich: Rund 4,3 Millionen Fahrzeughalter profitieren von der neuen Bewertung und sind günstiger in 2022 unterwegs.

Ebenso ratsam ist jetzt ein schneller Blick aufs Nummernschild. Ist die TÜV-Plakette gelb, muss der Wagen eigentlich noch bis Ende 2021 zur Hauptuntersuchung (HU). Andernfalls drohen Bußgelder, höhere Gebühren und Kosten sowie unter Umständen auch Ärger mit der Kfz-Versicherung. Bei roten Aufklebern ist die HU in 2022 fällig. Rosa steht für 2023 und Grün für 2024. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, lässt sich daran erkennen, welche Zahl auf der Plakette oben steht.

Auf enge Fristen müssen inzwischen auch Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 achten. Ihnen bleibt nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, den alten grauen Lappen oder die rosa Pappe gegen eine fälschungssichere Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format einzutauschen. Eine EU-Richtlinie schreibt dies für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine zwingend vor. Allerdings hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Der Grund: Bei der Beantragung kann es coronabedingt zu längeren Wartezeiten und Verzögerungen kommen. Betroffene sollten sich dennoch zügig um einen Termin kümmern.

Bereits seit November dieses Jahres ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft, jedoch noch nicht in den Köpfen vieler Fahrzeugführer. Wer nun erwischt wird, muss besonders beim Falschparken, zu schnellem Fahren oder dem Blockieren einer Rettungsgasse mit deutlich schärferen Strafen und zum Teil schmerzhaften Bußgeldern rechnen.

Foto: Dekra

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