Schwierige Zeiten, viele neue Richtlinien. Seit dem 22. März 2020 haben Bund und Länder ihre Leitlinien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nochmals verschärft. Während der Fahrzeugvertrieb zurzeit ausgesetzt ist, läuft der Teile- und Zubehörverkauf in der Kfz-Werkstatt weiter.
Zwar wurde der stationäre (Auto-)Handel untersagt, gleichzeitig soll aber die individuelle Mobilität weiterhin gewährleitet werden. Dafür benötigt es zwingend den geöffneten Kfz-Meisterbetrieb. Dort können Autofahrer beispielsweise ihr defektes Fahrzeug reparieren lassen. Ebenso sind Inspektion, Wartung und Fahrzeugcheck möglich. Auch der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen gehört zu den erlaubten Dienstleistungen.
Werden im Zuge dieser Arbeiten Ersatzteile oder Zubehör benötigt, dürfen sie auch in Verbindung mit der beauftragten Dienstleistung, z. B. einer Reparatur, mit verkauft werden. Das gilt allerdings nicht für sogenannte Tresengeschäfte. Wer also beispielsweise beim Räderwechsel eine schicke Felge entdeckt, muss mit dem Kauf warten bis die Beschränkungen aufgehoben sind. Auch die Bevorratung mit Motoröl ist nicht möglich, es sei denn die Flüssigkeitsanzeige ist im roten Bereich und es droht ein Motor- oder Getriebeschaden.
Foto: Coparts
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