„Im Zweifel nie!“, lautet deshalb folgerichtig die Devise, die unter allen Umständen beherzigt werden sollte. Allein in 2020 wurden laut Dekra bei riskanten Überholversuchen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 getötet. Das größte Unfallrisiko herrscht demnach auf Landstraßen. Im vergangenen Jahr starb knapp ein Drittel aller dort getöteten Menschen bei einem Unfall mit dem Gegenverkehr.
„Wer zum Überholen ansetzt, muss wissen: Überholen darf er nur, wenn während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung oder Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen ist“, sagt die Dekra-Unfallforscherin Stefanie Ritter mit Verweis auf Paragraf 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Überholende müssen zudem deutlich schneller fahren als die zu Überholenden, und sie dürfen ein bestehendes Tempolimit nicht überschreiten.
Ritter: „Klar ist auch: Überholt werden darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Geltungsbereich von Überholverbotsschildern. Eine durchgezogene weiße Linie zwischen den Fahrstreifen darf nicht überfahren werden, auch nicht teilweise.“ Ebenso ist das Überholen im Bereich von Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen tabu.
Außerdem muss beim Wiedereinscheren zum überholten Fahrzeug genügend Abstand gehalten, es darf nicht geschnitten oder zum Abbremsen genötigt werden. Für Fahrzeuge, die überholt werden, wiederum gilt: Sie dürfen während eines Überholvorgangs nicht beschleunigen und müssen einem Überholenden das Einscheren ermöglichen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
Größte Vorsicht ist beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen geboten. Vor allem dann, wenn deren Blinkleuchten verschmutzt oder durch Arbeitsgeräte verdeckt und für den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar sind - ein Traktor könnte somit „unangekündigt“ abbiegen. Und manchmal wird es durch überbreite oder beladene Fahrzeuge auf schmalen Straßen so eng, dass zum Überholen nicht genügend Sicherheitsabstand bleibt.
Ebenfalls wichtig: Radfahrer, Krafträder und andere einspurige Fahrzeuge dürfen innerorts nur mit mindestens 1,5 Meter, außerorts mit zwei Meter Abstand überholt werden, wobei sich die größere Distanz bei Kindern auch innerorts empfiehlt. Beim Vorbeifahren an wartenden Linien- und Schulbussen sind ebenfalls zwei Meter Mindestabstand zu halten. Beim Heranfahren von Bussen an Haltestellen mit eingeschaltetem Warnblinker besteht Überholverbot. Haltende Busse mit eingeschaltetem Warnblinker dürfen nur in Schritttempo passiert werden.
Und was gilt auf der Autobahn? „Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass sie nach dem Überholen wieder auf die rechte Spur wechseln müssen, denn auch hier gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt Ritter. Eine Faustregel besagt: Kann man bis zum nächsten Überholen auf der rechten Spur länger als 20 Sekunden fahren, muss man sie auch nutzen. Rechts zu überholen ist auf Autobahnen in der Regel untersagt. Ausnahmen gelten für Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen. Ebenso für Kolonnen bis Tempo 80 km/h, wenn es auf dem rechten Fahrstreifen maximal 20 km/h schneller vorangeht als links.
Quelle und Foto: Dekra