Erst Jubel dann lange, klitschnasse Gesichter. Noch vor einigen Wochen vermeldeten die deutschen Kfz-Versicherer eine deutlich geringere Schadensbilanz im ersten Corona-Jahr. So bilanzierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 2020 die vergleichsweise geringe Schadenssumme von 350 Millionen Euro, die durch Naturgefahren an Fahrzeugen ausgelöst wurde. Zur Einordnung: In den Jahren zuvor betrugen die Schadenssummen in der Kfz-Versicherung diesbezüglich 850 bis 900 Millionen Euro.
Mitte Juni 2021 verhagelte es dann buchstäblich aus heiterem Himmel den Assekuranzen die Bilanzen für dieses Jahr. In nicht einmal zwei Wochen löste eine der schlimmsten Niederschlagsserien seit der Wetteraufzeichnung Schäden von etwa 1,7 Milliarden Euro aus – dass beinahe fünffache wie im gesamten letzten Jahr.
Für die nächsten Tage prognostizieren die Meteorologen weitere extreme Unwetter, darunter gewaltige Gewitter mit heftigem Hagel und Starkregen. Speziell West- und Südwestdeutschland sollen betroffen sein. Dann wandert die Unwetterfront weiter Richtung Norden und Osten. Fahrzeughalter, die ihr Gefährt nicht in Garage oder Carport sicher abstellen können, sollten sich in betroffenen Gebieten einen sicheren Unterschlupf für ihren Wagen suchen.
Glücklich ist zudem, wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sein Eigen nennt. Denn wenn Hagel und Co. aufs Auto niederprasseln, trägt den Schaden zumeist die Kfz-Versicherung. Die Voll- bzw. Teilkasko übernimmt unter anderem die Kosten für Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen. Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall.
Doch Achtung: Bevor es zur Regulierung in eine Fachwerkstatt geht, muss der Schaden bestenfalls dokumentiert (Foto, Video, Datum, Uhrzeit) und der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Die schickt dann in den meisten Fällen einen Gutachter, der die Schäden aufnimmt. Erst dann, wenn das Go der Versicherung da ist, sollten betroffene Autofahrer zur Schadensbehebung in einen Kfz-Meisterbetrieb fahren. Tipp: Gleich nach der Schadensfeststellung in der Fachwerkstatt des Vertrauens telefonisch oder online einen Reparaturtermin sichern.
Quelle: GDV, Foto: AdobeStock