Vor der großen Urlaubstour sollten Autofahrer ohnehin einen gründlichen Fahrzeugcheck in einer Fachwerkstatt durchführen lassen. Was von Fahrzeughaltern jedoch oftmals unterschätzt wird, ist der ordnungsgemäße Zustand des Verbandskastens und dies nicht nur vor dem Ferientrip, sondern selbst vor einer anstehenden Hauptuntersuchung (HU).
Nicht selten vermerkt der HU-Sachverständige dabei im Prüfprotokoll das Fehlen oder den Zustand des Erste-Hilfekastens als „geringen Mangel“, selbst wennScheinwerfer, Auspuff, Bremsen, Lenkung, Reifen ansonsten in Ordnung sind, und die ersehnte Prüfplakette bereits auf dem Nummernschild klebt. „Ein Manko, das im eigenen Interesse möglichst rasch behoben werden sollte“, sagt Matthias Strixner vom TÜV-Süd. Denn gemäß Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht, und es muss der jeweils aktuellen DIN-Norm entsprechen.
Und Achtung: Im Februar 2022 wurde die DIN 13164 aktualisiert. Danach gehören nunmehr zwei medizinische Masken zum Bestandteil des Verbandkastens. Bestehendes Erste-Hilfe-Material nach DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014 darf weiterverwendet werden, es besteht keine Nachrüstpflicht. Allerdings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Verbandkästen in Umlauf gebracht werden, die der aktuellen DIN 13164 von 2022 entsprechen, so die Klarstellung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). „Zudem übersehen Autofahrer immer wieder, dass es beispielsweise für bestimmte Verbandsmaterialien ein Verfallsdatum gibt“, schildert der TÜV-Süd-Experte seine Beobachtungen.
Weil das Verbandmaterial im Auto beispielsweise großen Temperaturschwankungen unterworfen ist, verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität, Pflaster verspröden, Einmalhandschuhe werden rissig. Deshalb sollte ab und an ein prüfender Blick auf das oft vernachlässigte Autozubehör geworfen und wenn nötig, ein neuer Verbandkasten angeschafft werden. Der kostet laut dem TÜV-Süd im Sonderangebot bei Discountern oftmals keine zehn Euro. Auf Nummer Sicher gehen Autofahrer, wenn sie beim Kauf auf die DIN-Nummer 13164:2022 achten. Strixner zufolge mache es indes wenig Sinn, neue Bestandteile einzeln zuzukaufen. Erfahrungsgemäß sei der Neuerwerb eines Verbandkastens günstiger als die Ergänzung, zumal ja eben auch andere Bestandteile ersetzt werden müssten, sobald ihr Verfallsdatum ablaufe.
„Grundsätzlich sollte der Verbandkasten schnell erreichbar verstaut werden, etwa im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes“, empfiehlt Strixner „und sicherlich ist es kein Fehler, wenn auch Mitreisende wissen, wo sich die Autoapotheke befindet und man selbst seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischt.“
Streng genommen sind Autofahrer dem TÜV-Süd zufolge dazu auch laut Paragraf 323c Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtet. Das Stichwort lautet „Unterlassene Hilfeleistung“. „Weil bei den wohl meisten Autofahrern der Erste-Hilfe-Kurs – Voraussetzung für den Erhalt des Führerscheins – Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, sollte man sich eine Auffrischung des eigenen Wissens gönnen“, empfiehlt der TÜV-Süd-Fachmann. Die verschiedenen Rettungs- und Hilfsdienste böten entsprechende Kurse an, in denen stabile Seitenlage, Versorgen von Platzwunden, Blutungen und notfalls die Wiederbelebung trainiert werde.
Und: Wer keinen Verbandkasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von fünf Euro und bei der Hauptuntersuchung eben einen geringen Mangel.
Quelle: TÜV-Süd, Foto: AdobeStock