Ein leuchtender Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett, glanzvolle Lichterketten an der Windschutzscheibe, Santa Claus würde seinen Rentierschlitten sicherlich gegen so manches festlich dekorierte Auto tauschen. Doch die Dekra-Experten geben zu bedenken: „Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt!“ und verweisen dabei auf den Paragraf 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Ob Nikolaus, Lichterkette oder Weihnachtsstern – alle Gimmicks, die im oder am Auto blinken oder leuchten, zählen zu den unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen. Bei Verstößen droht laut Dekra nicht nur ein Bußgeld. Bei eigenmächtigen Veränderungen könne sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen und damit auch der Versicherungsschutz verloren gehen.
Wer mit dem weihnachtlich geschmückten Fahrzeug eine Kfz-Prüfstelle ansteuert, muss zudem damit rechnen, dass die blinkende Weihnachts-Deko bei der Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel im Prüfbericht vermerkt und die Prüfplakette nicht erteilt wird.
Hintergrund für die strenge Haltung des Gesetzgebers ist die Verkehrssicherheit. Der Grund liegt für die Dekra-Unfallforscher auf der Hand: Lichterketten und andere Deko-Beleuchtungen könnten andere Autofahrer ablenken, würden zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen. Darüber hinaus solle vermieden werden, dass die Sicht des Fahrers selbst durch Reflexionen auf der Windschutzscheibe oder zu starkes Licht im Innenraum behindert würde.
Ist denn wenigstens unbeleuchteter Weihnachtsschmuck im Auto erlaubt? Das kommt ganz darauf an: Ein Stern-Anhänger am Innenspiegel oder ein Tannenbaum auf dem Armaturenbrett darf auf keinen Fall die Sicht des Fahrers einschränken, denn allzu leicht könnte die Deko einen Fußgänger oder Radfahrer verdecken.
Wenn der Fahrer im Auto zudem von Gegenständen abgelenkt werde, die sich ständig bewegten, nehme er Bewegungen außerhalb des Fahrzeuges oft nicht mehr richtig wahr und könne zum Beispiel einen Fußgänger leichter übersehen, warnen die Sachverständigen weiter. Zudem gilt die Regel, dass alle Deko-Stücke, egal ob am Armaturenbrett oder auf der Heckablage, sicher befestigt sein müssen, damit sie sich im Ernstfall nicht in gefährliche Geschosse verwandeln können.
Sogar wer auf die Idee kommt, sich mit Rauschebart und Nikolauskostüm ans Steuer zu setzen, muss aufpassen. Die Verkleidung darf nicht so voluminös sein, dass der Fahrer in irgendeiner Weise behindert wird. Sonst könnte die Versicherung dies bei einem Unfall unter Umständen als Fahrlässigkeit auslegen und den Versicherungsschutz verweigern.
Quelle und Foto: Dekra
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