Der Adventstrubel ist bereits voll im Gange, Heiligabend und Bescherung rücken immer näher. Besonders auf den unzähligen Weihnachtsmärkten dürfte mit jedem Schluck Glühwein auch die besinnliche Stimmung steigen. Denn neben Lebkuchen, gebrannte Mandeln oder einem knackigen Grillwürstchen gehört ein heißer Glühwein mit Schuss zu den Weihnachtsmarkt-Klassikern. Autofahrer sollten allerdings von letzterem die Finger oder besser den Wagen (schon von vornherein) stehen lassen!
Denn die fatale Wirkung von zu viel Glühwein wird häufig unterschätzt – ganz besonders, wenn es draußen bitterkalt ist. Im Übrigen: So verschieden die Regionen und Gebräuche in Deutschland sind, so unterschiedlich können auch Rezeptur und Alkoholgehalt im heiß begehrten Punsch sein. Deshalb kann manchmal bereits ein Becher Glühwein dazu führen, dass der kritische Grenzwert von 0,3 Promille überschritten wird.
Schon ab diesem Wert müssen Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen oder beispielsweise durch unsichere Fahrweise auffallen, mit zum Teil hohen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut gibt es überhaupt kein Pardon mehr. Bereits Ersttäter werden empfindlich bestraft und für Fahranfänger gilt sowieso eine strikte Nullpromillegrenze!
Foto: Fotolia
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