Achtung, Wildwechsel. Jetzt ist wieder Hochsaison. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Unfallgefahr zwischen Oktober und Dezember besonders groß. Es kracht dem GDV zufolge durchschnittlich im Zwei-Minuten-Takt. Alleine im letzten Jahr haben die deutschen Autoversicherer rund 265.000 Wildunfälle registriert, die Kosten von mehr als 950 Millionen Euro verursacht haben.
Von der kleinen Blechbeule bis zum Totalschaden ist alles dabei. Gemäß der GDV-Auswertung zahlten die Versicherer für einen Wildunfall 2022 fast 3.600 Euro (2021: 3.300 Euro). Demnach hat sich die Schadensregulierung im Schnitt um mehr als acht Prozent verteuert. Deshalb sollten Autofahrer gerade in den kommenden Wochen besonders vorsichtig und umsichtig fahren.
Ganz banal: Vor besonders risikoreichen Passagen warnen Schilder vor Wildwechsel und diese sollten tunlichst beachtet und die Fahrweise entsprechend angepasst werden. Besondere Obacht ist am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern geboten. Autofahrer sollten dort vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern.
Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, gilt es zudem besonnen zu reagieren, das Fernlicht umgehend auszuschalten und langsam zu fahren. Riskante Ausweichmanöver seien indes nicht ratsam. Eine Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum sei in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier, betonen Unfallexperten immer wieder.
Kommt es dennoch zu einem folgenschweren Zusammenstoß, müssen Fahrzeugführer einiges beachten. Zuerst die Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen. Dann die Polizei benachrichtigen. Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen.
Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Dagegen sollten unbedingt Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug gemacht werden. Dies sei hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung und erleichtere selbige. Darüber hinaus sollte eine Wildunfallbescheinigung eingefordert werden, die von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausgestellt wird.
Für eine unkomplizierte Schadenregulierung sollten Betroffene ebenfalls unbedingt beachten, zuerst den Versicherer zu informieren, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, vor allem bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Laut GDV werden Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild wie Rehe und Wildschweine verursacht werden, von der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung abgedeckt. Einige Versicherer hätten zudem ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Wildschaden dem GDV zufolge keinen Einfluss.
Quelle: GDV, Foto: AdobeStock