Gerade im Herbst kracht es nahezu täglich, kommt es zu einem Wildunfall.Speziell im Morgengrauen und während der Dämmerung müssen Autofahrer besonders vorsichtig und achtsam fahren. Denn wenn die Tage kürzer werden, laufen Wildschwein, Hirsch und Co. vermehrt vor die Autos. Ist es passiert, müssen Autofahrer etliche Vorsichtsmaßnahmen treffen und Vorschriften beachten.
Die Experten des TÜV-Nord raten unmittelbar nach einer Kollision, die Unfallstelle abzusichern. Die Warnblinkanlage sollte umgehend eingeschaltet, das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufgestellt werden. Gegebenenfalls Verletzte versorgen.
Um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte das tote Tier von der Straße entfernen werden. „Das Wild möglichst nur mit Handschuhen, Lappen oder ähnlichem anfassen“, rät der TÜV-Nord weiter.
Auf keinen Fall sollte das überfahrene Tier einfach mitgenommen werden. Autofahrer, die so verfahren, riskieren sonst eine Anzeige wegen Wilderei. Außerdem kann das verletztes Wild aufgespürt und im Notfall von seinen Leiden erlöst werden.
Dagegen muss der Wildunfall unverzüglich bei der nächsten Polizei- und Forstdienststelle gemeldet werden. Schäden bei einem Unfall mit Wild sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt - vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird.
Macht das Fahrzeug nach einem Wildunfall ungewohnte Geräusche, fährt sich nicht mehr einwandfrei oder werden auch nur kleinere Schäden festgestellt, sollte schnellstmögliche eine Kfz-Fachwerkstatt zur Überprüfung angesteuert werden.
Quelle: TÜV-Nord, GDV, Foto: Fotolia