Die Krux ist: Mieten kann man einen Wagen ohne wintertaugliche Bereifung natürlich, nur fahren darf man ihn nicht. Außerdem: Die Sorgfaltspflicht liegt beim Fahrer und nicht beim Autovermieter. Deshalb unbedingt bei der Buchung auf die richtige Bereifung achten.
Aber nicht nur in Deutschland sollten während der kalten Jahreszeit die richtigen Reifen aufgezogen sein, sondern auch im Ausland. Denn in den Alpen und vielen weiteren Reiseländern gilt eine Winterreifen-Pflicht.
In Österreich müssen Autofahrer von Anfang November bis 15 April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien schreiben zudem eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
In Tschechien gilt seit 1. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.
In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.
In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Quelle: ADAC, Foto: Nokian Tyres
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