Ski und Rodel gut, Autofahren schlecht. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Winterpneus sind Pflicht. Das gilt im Übrigen auch für Fahrten bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als wintertauglich gelten laut Dekra neue Reifen seit 2018 nur noch, wenn sie das Alpine-Symbol „Berg mit Schneeflocke“ tragen. Ältere Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung tragen, sind noch bis September 2024 erlaubt. Ganzjahresreifen können die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Für den echten Wintereinsatz sind aber spezielle Winterreifen die bessere Wahl. Faustregel für die Montage: von Oktober bis Ostern.
Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Sommer- wie bei Winterreifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Wer im Winter insbesondere auf verschneiten Straßen aber wirklich sicher fahren will, braucht gemäß Dekra mehr Profil. Empfehlenswert: mindestens noch vier Millimeter. In Österreich übrigens sind für Winterreifen im Minimum vier Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Darunter gilt die Winterreifenpflicht als nicht erfüllt.
Wer in die Berge fährt, sollte an Schneeketten denken, natürlich passend zur Reifengröße. Wichtig: Das Aufziehen der Ketten vorher unbedingt zu Hause in Ruhe ausprobieren. „Learning by Doing“ im Schneegestöber auf dem Alpenpass ist nicht nur nervig, sondern kann auch gefährlich werden. Wichtig: Steht das Schild „Reifen mit Schneekette auf blauem Grund“ am Straßenrand, müssen Schneeketten aufgezogen werden. Dann jedoch gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Grundsätzlich muss das ganze Auto vor der Fahrt von Schnee und Eis freigeräumt sein. Und zwar komplett. Nur ein Guckloch reicht nicht. Neben allen Scheiben gehören dazu auch Motorhaube und Dach, sonst kann während der Fahrt urplötzlich die Sicht weg sein. Achtung: Neben Scheinwerfern und anderen Beleuchtungseinrichtungen auch Sensoren und Kameras rund ums Auto vorsichtig freilegen, nur so können die Assistenzsysteme zuverlässig arbeiten. Ein zugeschneites, nicht lesbares Kennzeichen kann mit einer Verwarnung geahndet werden. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen ist verboten. Es ist zudem Unsinn. Denn: Es schadet der Umwelt, verursacht unnötigen Lärm und bringt nichts fürs Fahren.
Nur ein Detail und schnell erledigt: Vor dem Einsteigen die Schuhe gut abklopfen. Schnee, der mit ins Auto schleppt wird, sorgt für höhere Luftfeuchtigkeit. Folge: Die Scheiben beschlagen eher und auf Kosten der Sicht. Zudem rutscht der Fahrer mit glatten, schneenassen Schuhen leichter von den Pedalen ab - vor allem beim Bremsen eine gefährliche Sache.
Auch ohne echten Wintereinbruch ist auf Brücken, Straßenkuppen, in Unterführungen oder Waldschneisen grundsätzlich besonders vorsichtig geboten. Hier kann es stellenweise gefährlich glatt sein, selbst wenn die Fahrbahn ansonsten trocken und griffig ist. Erstrecht, wenn ein Tempolimit-Zeichen mit Zusatzschild „Schneeflocke“ aufgestellt ist. Das Zeichen warnt vor der Gefahr unerwarteter Glatteisbildung. Die Tempobegrenzung gilt gerade deshalb auch bei trockener Fahrbahn.
Quelle und Foto: Dekra