Auto & Kosten

WLTP 1: Ab sofort gelten neue Zulassungsstandards!

Das neue Messverfahren zur Ermittlung von Verbrauch und Abgasaustoss ist da. Die neue, wesentlich realitätsnähere Testprozedur WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ersetzt ab sofort die seit 1992 gültige Methode NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Für bereits angemeldete Autos ändert sich nichts. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2018 zugelassen werden.

Neue Messmethode: Die WLTP-Testprozedur hat das seit 1992 gültige NEFZ-Verfahren abgelöst

Neue Messmethode: Die WLTP-Testprozedur hat das seit 1992 gültige NEFZ-Verfahren abgelöst

Autofahrer ahnten es schon lange, mein Wagen verbraucht vielmehr als angegeben. Nun endlich ändert sich das Messverfahren, werden die von den Herstellern veröffentlichten Verbrauchs- und Emissionswerte realistischer, lassen sich verschiedene Modelle und Fabrikate besser hinsichtlich dieser beiden Kriterien vergleichen.

Gleichwohl, auch die WLTP-Tesprozedur wird nicht die gesamte Bandbreite der tatsächlichen Fahrzeugnutzung abbilden können. Denn der Kraftstoffverbrauch eines Autos ist keine konstante Größe, sondern unter anderem von Fahrstil, Wetter, Region und der Fahrstrecke abhängig – und nicht zuletzt davon, ob beispielsweise Winterreifen aufgezogen wurden, die Klimaanlage auf Hochtouren läuft oder Urlaubsgepäck an Bord ist.

 

Zudem wird für die zertifizierten WLTP-Messungen natürlich nicht jedes produzierte Fahrzeug getestet, sondern werden einzelne Pkw beispielhaft für den Fahrzeugtypen auf den Prüfstand gestellt. Liegen die Werte einmal vor, garantiert der Hersteller mit einer Konformitätserklärung (dem „Certificate of Conformity“, im Gesetzesdeutsch: „Übereinstimmungsbescheinigung“), dass neu produzierte Fahrzeuge dem im Zulassungsverfahren geprüften Typus technisch entsprechen.

 

Dieses Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörden einen Fahrzeugbrief (im Gesetzesdeutsch: Zulassungsbescheinigung Teil II) ausstellen, mit dem der Besitzer das Auto später zulassen kann. Die europäische Richtlinie sieht keine Ausnahmen vor – auch Pkw-Modelle, die nur in kleinen Stückzahlen produziert werden, müssen das gesamte WLTP-Verfahren durchlaufen. Für größere leichte Nutzfahrzeuge, die technisch oft auf Pkw-Modellen basieren, gelten die Richtlinien verbindlich erst ab dem 1. September 2019.

Quelle: VDA, Foto: Fotolia

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