Gerichtsurteil bekräftigt: Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten bleiben illegal. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 17. Januar 2025 ein wegweisendes Urteil gefällt, das den ungehinderten Zugang zu Fahrzeugdaten für freie Werkstätten erneut bestätigt. In seiner Entscheidung (Az. 6 U 58/24) wies das Gericht die Berufung des Automobilherstellers Stellantis zurück und erklärte die von Fahrzeugherstellern auferlegten Zugangsbarrieren zu Fahrzeugdaten für rechtswidrig.
Dieses Urteil reiht sich in eine Serie von Gerichtsentscheidungen ein, die die Position unabhängiger Werkstätten stärken. Bereits am 5. Oktober 2023 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Sache zugunsten freier Werkstätten entschieden, gefolgt von einem Urteil des Landgerichts Köln am 15. Mai 2024.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen die sogenannten „Secure Gateways“, technische Hürden, die von Automobilherstellern eingerichtet wurden, um den Zugang zu Fahrzeugdaten zu kontrollieren. Diese Barrieren erschweren insbesondere freien Werkstätten den Zugang zu wichtigen Reparaturinformationen und verursachen zusätzliche Kosten.
Gegen diese Vorgehensweise hatten die beiden Unternehmen ATU und Carglass geklagt. Die Kläger sehen in dem erneut für sie positiven Urteil einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Chancengleichheit im europäischen Kfz-Servicemarkt sowie eine Stärkung des Geschäftsmodells von unabhängigen Reparatur- und Servicebetrieben im KfZ-Gewerbe.
Die Kölner Richter schlossen sich demnach der Argumentation der Kläger an, dass die Zugangsbeschränkungen den freien Wettbewerb beeinträchtigten, die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränkten und dies potenziell zu höheren Preisen führen könnte. Zudem unterstreiche das aktuelle Urteil die Notwendigkeit eines offenen Zugangs zu Fahrzeugdaten für alle Marktteilnehmer.
Der Rechtsstreit begann ursprünglich mit einem Verfahren gegen Fiat Chrysler (jetzt Teil von Stellantis) vor dem Landgericht Köln. Da der Fall die Auslegung einer EU-Verordnung betraf, wurde er an den EuGH weitergeleitet, der im Oktober 2023 zugunsten der Kläger entschied.
Das jüngste Urteil des OLG Köln habe nun weitreichende Folgen für den gesamten Kfz-Servicemarkt. Es sichere unabhängigen Werkstätten den Zugang zu den für Reparaturen notwendigen Fahrzeugdaten und fördere damit den Wettbewerb im Automobilsektor.
Quelle: dejure.org, Foto: Coparts